Batteriegesetz: Umweltbundesamt leitet erste Bußgeldverfahren ein

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 27.04.2010, 14:17 Uhr
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Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Verkauf von Batterien" veröffentlicht.

Der IT-Recht Kanzlei ist bekannt, dass derzeit erste Bußgeldverfahren gegen Unternehmen eingeleitet werden, die in Deutschland Batterien in Verkehr gebracht haben und dabei ihrer Anzeigepflicht gegenüber dem Umweltbundesamt nicht nachgekommen sind.

In den Anhörungsbogen, die den Betroffen zugestellt worden sind, steht im besten Amtsdeutsch geschrieben:

Sie haben als Inhaber der Firma X diese unter Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht in das beim Umweltbundesamt (https://www.battg-melderegister.umweltbundesamt.de/battg/content.do) geführte Verzeichnis eintragen lassen, obwohl die übliche Umsicht vernachlässigend Batterien von nicht in das BattG-Melderegister eingetragenen Herstellern selbstständig, mit Gewinnerzielungsabsicht, nicht nur vorübergehend an Selbstnutzer abgegeben wurden.

Rechtlicher Hintergrund:

  • Für welche Batterien gilt das BattG?
  • Wer ist Hersteller im Sinne des BattG?
  • Was versteht man unter dem Begriff „Inverkehrbringen“?
  • Was haben Hersteller und Importeure nun zu beachten, die Batterien in Deutschland in Verkehr bringen wollen?
  • Zu den Anzeigepflichten: Welche Daten haben Hersteller und Importeure dem Umweltbundesamt zu übermitteln?
  • Werden die Anzeigedaten im Internet veröffentlicht?


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Leser-Kommentare

2 Kommentare

Zitat

28.04.2010, 07:54 Uhr

Kommentar von RA Max-Lion Keller zum Beitrag Batteriegesetz: Umweltbundesamt leitet erste Bußgeldverfahren ein

Doch, der zweite Teil ist exakt wiedergegeben.

rätsellhaft

27.04.2010, 20:10 Uhr

Kommentar von Norbert zum Beitrag Batteriegesetz: Umweltbundesamt leitet erste Bußgeldverfahren ein

Ich habe den zitierten amtlichen Text fünfmal gelesen. Meiner Ansicht kann der zweite Teil nicht richtig wiedergeben sein, denn er bleibt beim besten Willen unverständlich!

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