Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Report: Amazon macht Kasse

13.07.2007, 00:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Report: Amazon macht Kasse

Wer bei Amazon eine falsche Bankverbindung angibt, kann eine teure Überraschung erleben, wie pcpro-Autor Tom Semmler mit der IT-Recht-Kanzlei herausgefunden hat - besonders, wenn er nicht beim Kundendienst anruft.

Amazons Marketplace als Kundenproblem?

Seit Amazon den Marketplace eingeführt hat, können Kunden ihre Bücher nicht nur direkt beim Internet-Anbieter bestellen, sondern häufig billiger auch bei Partnern des Unternehmens. Die Option ist beliebt, spart sie doch Geld. Das gilt aber nur solange, wie für einen Bankeinzug keine falsche Kontoverbindung angegeben wird.

Das war passiert: Ein Amazon-Kunde hatte knapp 20 Bücher bestellt - den Großteil direkt bei Amazon, sieben weitere Bücher bei sieben verschiedenen Anbietern im Marketplace. Da die Bücher verschenkt werden sollten, war eine Adressänderung einzutragen. In ihrer Folge erwartete der Buchhändler aus Sicherheitsgründen auch die Neueingabe der an sich hinterlegten Bankdaten. Hier vergaß der Kunde eine Ziffer - die eingetragene Kontonummer war falsch.

Amazon versuchte nach der Bestellung, die offenen Rechnungen einzutreiben, was natürlich nicht klappte. In der Folge stellte das Unternehmen für jede einzelne Rücklastschrift eine Gebühr von 6 Euro in Rechnung. Für die acht Lieferungen der Bestellung summierte sich das auf insgesamt 48 Euro. Zu allem Überfluss informierte die Zahlungserinnerung zur Lieferung, die direkt aus dem Amazon-Depot verschickt worden war: "Sollte die Rücklastschrift aufgrund falscher Bankdaten erfolgt sein, haben wir diese aus Ihrem Kundenkonto entfernt."

Banner Unlimited Paket

Reihenbuchung bei Amazon: "Fast schon böswillig"

"Das geht so ganz gewiss nicht", bewertet Rechtsanwalt Max-Lion Keller von der IT-Recht-Kanzlei in München den Vorgang. Jeder Verkäufer habe eine gesetzlich festgeschriebene Schadensminimierungs-Pflicht. Die hohe Zahl der Rücklastschriften hätten also verhindert werden müssen. Kellers Kommentar: "Bei den kumulierenden Gebühren erscheint reihenweise abzubuchen da ja fast böswillig."

Auch die verwendeten Kontodaten zu löschen, sieht der Anwalt kritisch: "Das Unternehmen muss vor Gericht eindeutig nachvollziehbar machen, dass solch ein Tatbestand vorlag. Mit gelöschten Kontodaten geht das nicht", so Keller. Er rät daher, die offenen Forderungen nicht gleich per Mausklick zu begleichen, sondern erst mal den Kundendienst anzurufen.

*Der vollständige Bericht in ungekürzter Fassung ist hier abrufbar.*

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Amazon

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

3 Kommentare

A
Alho 13.09.2017, 10:55 Uhr
Rücklastschriftentgelt
Obwohl ich meine Bankdaten richtig angegeben habe - bei einer Bestellung beim amazon - hat amazon behauptet, dass sie nicht richtig waren, und wollte 3 EUR für Rücklastschriftentgelt verlangen. Das geht aber in die "Abzokenkategorie". Natürlich habe ich das nicht bezahlt.
M
Max Power 18.06.2013, 23:49 Uhr
Nanu?
Ich bin ja immer noch der erste.

Das ja n Ding...
M
Max Power 18.06.2013, 23:35 Uhr
Ohweh...
Hätte ich mal lieber Jura studiert!

Stattdessen habe ich mehrere Jahre im Seller-Support bei Amazon.UK gearbeitet.
Sehr verwunderlich, dass es ein so unseriöses Unternehmen überhaupt noch gibt.
Bei all diesen Rechtsverstößen müssen Kanzleien wie die ihre ja ordentlich abkassieren, sonst hätten Sie doch sicher zum Schutz aller Verbraucher längst etwas unternommen, oder?

Spaß bei Seite, ich habe mit Kunden kommuniziert, welche im Inkasso gesteckt haben, weil sie zu blöd waren eine Bankverbindung richtig zu hinterlegen und zu faul, dies dem kulantesten Kundenservice der Welt mitzuteilen und trotzdem mehr Verständnis für die große weite IT-Welt mitgebracht haben als Sie, Herr Anwalt.

Oder basieren Ihre Aussagen auf einem Geschäftsmodell in Verbindung mit Ihrer eigenen Werbung?

jaja.., der Herr IT-Anwalt macht Kasse :-)

weitere News

Amazon verkürzt Rückgabefrist – Handlungsbedarf in Sachen Rechtstexte für Amazon-Seller
(21.03.2024, 15:40 Uhr)
Amazon verkürzt Rückgabefrist – Handlungsbedarf in Sachen Rechtstexte für Amazon-Seller
Albtraum bei Amazon: Auszahlungseinbehalt wegen angeblicher Umsatzsteuerproblematik
(01.02.2024, 13:47 Uhr)
Albtraum bei Amazon: Auszahlungseinbehalt wegen angeblicher Umsatzsteuerproblematik
Änderung der Rücknahmebedingungen durch Amazon - Händler sollten reagieren
(24.10.2023, 15:37 Uhr)
Änderung der Rücknahmebedingungen durch Amazon - Händler sollten reagieren
Wichtig: Eigene Widerrufsbelehrung bei Amazon ist wegen neuer Darstellung zu aktualisieren
(27.09.2023, 11:03 Uhr)
Wichtig: Eigene Widerrufsbelehrung bei Amazon ist wegen neuer Darstellung zu aktualisieren
Was macht Amazon denn da? Neue Hinweise zur Rückgabe anpassbarer Produkte
(17.02.2023, 12:34 Uhr)
Was macht Amazon denn da? Neue Hinweise zur Rückgabe anpassbarer Produkte
Neue Lieferkettenstandards: Müssen Amazon-Händler das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beachten?
(07.02.2023, 12:42 Uhr)
Neue Lieferkettenstandards: Müssen Amazon-Händler das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beachten?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei