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Neuer Kunsthandwerker-Marktplatz „Handmade at Amazon“ in Deutschland gestartet - IT-Recht Kanzlei bietet abmahnsichere AGB an

23.09.2016, 14:37 Uhr | Lesezeit: 4 min
Neuer Kunsthandwerker-Marktplatz „Handmade at Amazon“ in Deutschland gestartet  - IT-Recht Kanzlei bietet abmahnsichere AGB an

DaWanda und etsy haben es vorgemacht: Die beiden Plattformen für selbst- bzw. handgemachte Produkte sind eine Erfolgsgeschichte. Amazon möchte nun ein Stück von diesem Kuchen abhaben und hat in Deutschland seinen „virtuellen Kunsthandwerkermarkt“ namens „Handmade at Amazon“ eröffnet. Die IT-Recht Kanzlei bietet hierfür passende Rechtstexte an.

Worum geht es?

Amazon hat am 22.09.2016 den neuen Markplatz „Handmade at Amazon“ eröffnet, auf dem Kunsthandwerker ihre einzigartigen, handgefertigten Produkte anbieten können und dabei zudem die Möglichkeit haben, sich den Kunden mit ihrer Geschichte vorzustellen und ihre Kunst zu präsentieren.

Der neue Marktplatz ist damit zugeschnitten auf solche Verkäufer, die derzeit bei DaWanda und/ oder etsy anbieten und nun von der wohl deutlich größeren Reichweite Amazons profitieren möchten.

Die „strickenden Mamis“ von DaWanda und etsy wurden als Unternehmerinnen lange Zeit belächelt. Zwischenzeitlich hat sich der Verkauf individueller, nicht industriell sondern meist handgefertigter Produkte über diese Plattformen zur Erfolgsstory entwickelt, an der nun auch Amazon teilhaben möchte.

Vertrauen Sie hier auf das juristische Know-how der IT-Recht Kanzlei. Wir bieten Ihnen abmahnsichere Rechtstexte für den Verkauf bei „Handmade at Amazon“ bereits ab 9,90 Euro monatlich an und halten die Rechtstexte für Sie aktuell, um Sie so effektiv vor Abmahnungen schützen zu können.

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Was kann bei „Handmade at Amazon“ angeboten werden?

Laut Amazon muss es sich in jedem Fall um individuelle, handgefertigte Produkte handeln.

So schreibt Amazon auf der Informationsseite unter https://services.amazon.de/handmade.html hierzu:

„Alle Produkte in Ihrem Handmade at Amazon-Shop müssen vollständig handgefertigt, von Hand angepasst oder von Hand zusammengebaut (nicht aus einem Bausatz) sein. Die Produkte müssen von Ihnen (dem Kunsthandwerker) handgefertigt sein, beziehungsweise von einem Ihrer Mitarbeiter (wenn Ihr Unternehmen 20 oder weniger Beschäftigte hat) oder von einem Mitglied Ihrer Produktionsgemeinschaft mit weniger als 100 Mitgliedern. Massenprodukte oder Produkte, die von einem anderen Kunsthandwerker hergestellt wurden, sind nicht zum Verkauf bei Handmade at Amazon zugelassen.“

Bei „Handmade at Amazon“ werden zunächst Kategorien für die Sortimente Schmuck, Haushaltsbedarf (Kunst, Bettzeug, Bettzeug für Säuglinge, Bad, Möbel, Dekor, Küche und Geschirr, Beleuchtung, Patio, Rasen und Garten, Lagerung und Organisation), Briefpapier, Partyartikel, Modeaccessoires, Spielzeug Spiele und Sportartikel verfügbar sein.

Brauche ich AGB bzw. Rechtstexte, wenn ich bei „Handmade at Amazon“ Waren anbieten will?

Die Antwort lautet ganz klar: Ja!

Zumindest dann, wenn Sie als Unternehmer handeln, es sich also nicht mehr nur um Verkäufe im privaten Rahmen handelt.

Insbesondere „Newbies“ im Ecommerce sind häufig ein leichtes Opfer von Abmahnungen, da die Grenze vom „Privatverkauf“ zum Handeln im geschäftlichen Verkehr fließend und sehr schnell überschritten ist.

Da für Unternehmer, die ihre Waren im Fernabsatz anbieten diverse zwingende Informationspflichten gegenüber Verbrauchern bestehen, führt an professionell entwickelten und gepflegten Rechtstexten kein Weg vorbei, ist ein abmahnsicherer Verkaufsauftritt gewünscht.

Abmahnsichere Rechtstexte für „Handmade at Amazon“ bereits ab 9,90 Euro netto monatlich

Gerade weil es sich bei den typischen „Handmade at Amazon“-Verkäufer(inne)n nicht um Vertriebsprofis, sondern primär um Kleinunternehmer mit künstlerischem Anspruch handeln dürfte ist eine professionelle juristische Begleitung des Internetauftritts umso wichtiger, um unliebsame Abmahnungen zuverlässig zu vermeiden.

Vertrauen Sie hier auf das juristische Know-how der IT-Recht Kanzlei. Wir bieten Ihnen abmahnsichere Rechtstexte für den Verkauf bei „Handmade at Amazon“ bereits ab 9,90 Euro monatlich an und halten die Rechtstexte für Sie aktuell, um Sie so effektiv vor Abmahnungen schützen zu können.

Denken Sie bereits jetzt an die DSGVO! Stichtag für die Anpassung der Datenschutzerklärung ist der 25.05.2018. Selbstverständlich erhalten Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei rechtzeitig eine an die neuen Vorgaben der DSGVO angepasste Datenschutzerklärung.

Die IT-Recht Kanzlei hat bereits mehr als 40.000 Internetpräsenzen mit ihren professionellen Rechtstexten abgesichert.

Um auch „kleinen“ Verkäufern höchstmögliche Flexibilität gewährleisten zu können, sind unsere Rechtstexte monatlich kündbar. Ferner fallen keine hohen Vorauszahlungen an – die Zahlung erfolgt monatlich.

Fazit

„Handmade at Amazon“ dürfte einiges an Potential bieten.

Jedenfalls dürfte die enormen Reichweite Amazons für einige Interessenten auf dem Marktplatz sorgen, so dass es für viele etablierte DaWanda- und/ oder etsy-User durchaus überlegenswert sein dürfte, „Handmade at Amazon“ auszuprobieren.

Um dort nicht gleich auf die „Nase zu fallen“, sollte auch an die Rechtssicherheit des dortigen Auftritts gedacht werden. Denn es werden sich nicht nur Interessenten auf dem neuen Marktplatz tummeln, sondern auch Abmahner. Wir verhelfen Ihnen gerne zu einem guten Start - mit unseren abmahnsicheren Rechtstexteb für Handmade at Amazon.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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