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E-Commerce in Frankreich: Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für deutsche Amazon-Händler, die Waren in Frankreich vertreiben

22.08.2014, 14:41 Uhr | Lesezeit: 2 min
E-Commerce in Frankreich: Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für deutsche Amazon-Händler, die Waren in Frankreich vertreiben

Der französische Onlinemarkt hat 2013 etwa ein Volumen von 51 Milliarden Euro erreicht. Trotz der andauernden Wirtschaftskrise ist der französische Onlinemarkt im Jahre 2013 nochmals um 13% im Verhältnis zum Vorjahr gewachsen. Es gibt in Frankreich etwa 140.000 Onlinehändler, aber nur 4% der Onlinehändler sind für einen Anteil von 67% am Gesamtumsatz des Onlinemarkts verantwortlich. Amazon ist mit Abstand der größte Onlinehändler in Frankreich, sowohl was die Zahl der Besucher der Amazon-Webseite als auch die Umsatzzahlen angehen.

Für den deutschen Onlinehändler, der Waren in Frankreich vertreiben will, ist daher die Nutzung der Internetplattform Amazon eine attraktive Alternative, sich einen Zugang zum französischen Onlinemarkt zu verschaffen. Amazon unterhält für Frankreich eine eigene Webseite. Ein deutscher Onlinehändler, der in Deutschland bereits Amazon-Händler ist, kann bei Amazon.de relativ bequem ein europäisches Konto einrichten und über sein Verkäuferkonto seine Angebote auch über Amazon.fr verkaufen.

Amazon bleibt aber eine Internetplattform und nimmt dem Händler nicht die Verantwortung für die Einhaltung rechtlicher Vorschriften ab. Der deutsche Amazon-Händler hat beim Vertrieb von Waren an Verbraucher in Frankreich (B2C) französisches Recht zu beachten. Die IT-Recht Kanzlei bietet für deutsche Amazon-Händler französischsprachige, auf das französische Recht zugeschnittene AGB zu günstigen Konditionen an.

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Bildquelle:
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