Am 12 Mai 2011 wurde die  gerade geänderte Vergabeverordnung (VgV) erneut geändert. Mit ihrer  Veröffentlichung am 20. August trat nun die „Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge” am 21.08.11  in Kraft.

Grund der Änderung war  die Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der öffentlichen Beschaffung,

Der neue § 4 der VgV erhält Änderungen zur Vorgaben in den Leistungsbeschreibung. Bei der Beschaffung von  energieverbrauchsrelevanten Waren soll in der Leistungsbeschreibung das höchste Leistungsniveau an Energieeffizienz und, soweit vorhanden, die höchste Energieeffizienzklasse im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung gefordert werden. 

Auch soll die Leistungsbeschreibung grundsätzlich  konkrete Angaben zum Energieverbrauch fordern. Diese  Angaben der Bieter zum Energieverbrauch  sind aber entbehrlich, wenn sich die auf dem Markt angebotenen Waren, technischen Geräte oder Ausrüstungen “im zulässigen Energieverbrauch nur geringfügig unterscheiden” (§ 4 Abs. 6 Nr. 1 VgV). Auch sah der ursprüngliche Kabinettsentwurf noch vor, dass die Energieeffizienz im Rahmen des wirtschaftlichsten Angebots als „hoch gewichtiges Zuschlagskriterium“ zu berücksichtigen sei. Im veröffentlichten Entwurf ist diese nun nur noch “angemessen zu berücksichtigen“ (§ 4 Abs. 6b VgV).

Mit diesen  Einschränkungen ist die Bundesregierung den Bedenken des Bundesrats gefolgt, der die vorgeschlagenen Änderungen als zum Teil zu praxisfern moniert hatte

Autor:
Elisabeth Keller-Stoltenhoff
Rechtsanwältin

Ihr Ansprechpartner

Elisabeth Keller-Stoltenhoff
Rechtsanwältin

Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60

e.keller@it-recht-kanzlei.de

Soziale Netzwerke

Handbuch für die IT-Beschaffung

Handbuch für die IT-Beschaffung

Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff veröffentlicht in Zusammenarbeit mit Werner Leitzen und Rudolf Ley das 912 Seiten starke "Handbuch für die IT-Beschaffung".

Das Loseblattwerk im Ordner wird ca. 1 mal im Jahr aktualisiert und ist zum Preis von € 98,00 beim Rehm Verlag erhältlich.

» Weitere Informationen zum Handbuch

Kommende Seminare der IT-Recht Kanzlei

» Alle Seminare anzeigen

Kommentar schreiben

Zu diesem Artikel existieren keine Leser-Kommentare.

Möchten Sie der Erste sein?

Kommentar schreiben

Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei

Wie aus einer aktuellen Umfrage des Markt-forschungsinstituts Ears and Eyes hervorgeht, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von AGB. Mit dem Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Webseiten-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.

TÜV Sued

TÜV-SÜD Prüfsiegel

Die IT-Recht Kanzlei ist eine enge Kooperation mit dem TÜV Süd eingegangen. Exklusiv bietet der TÜV SÜD für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei einen Rabatt von zehn Prozent auf den Festpreis der Erst-Zertifizierung im Rahmen des "TÜV-s@fer-shoping" für Online-Shops an.

EHI Geprüfter Online-Shop

Gütesiegel des EHI Retail Institute

Die IT-Recht Kanzlei ist offizieller Partner des EHI Retail Institute, dem Anbieter des renommierten Gütesielgels "EHI Geprüfter Online-Shop“ für Online-Shops. Das EHI Retail Institute bietet unseren Mandanten exklusiv das Gütesiegel zu einem Rabatt von 50 % an.

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de