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Jedes Firmennetzwerk braucht einen Administrator. Dieser Systemadministrator hat alle technischen Zugriffsmöglichkeiten, um das Computersystem des Unternehmens konfigurieren und warten zu können. Er kann auf alle Datenbestände zugreifen, also auch auf den Emailverkehr aller Nutzer im Unternehmen. Diese Zugriffsmöglichkeiten können aber auch missbraucht werden.
In einem jetzt veröffentlicht Fall hat der Systemadministrator, der zugleich auch Innenrevisor des Unternehmens war, mehrfach Emails eines Vorstandsmitglieds gelesen und einen Anhang einer Email geöffnet und ausgedruckt. Außerdem hat er Einblick in dessen Terminkalender genommen. Das Landesarbeitsgericht Köln (Az. 4 Sa 1257/09 vom 14.05.2010) hielt in diesem Fall eine außerordentliche Kündigung für gerechtfertigt, da es das Vertrauensverhältnis als zerrüttet ansah. Der Administrator ist nur berechtigt, zur Wahrnehmung seiner Wartungsaufgaben auf fremde Datenbestände zuzugreifen, nicht aber zu sonstigen Zwecken. Auch seine Stellung als Innenrevisor berechtigte ihn nicht, ohne Erlaubnis der Betroffenen auf deren Daten zuzugreifen.
Das Landesarbeitsgericht wies daraufhin, dass es in einem solchen Fall vor der Kündigung keiner Abmahnung bedarf.
Aus den Umständen der Entscheidung wird deutlich, über welche Möglichkeiten Administratoren verfügen, und wie wichtig es daher ist, diese Position nicht nur mit fachlich versierten Mitarbeitern zu besetzen, sondern bei der Auswahl der Mitarbeiter ein besonderes Augenmerk auf die Zuverlässigkeit zu legen.
Der Administrator sollte von Anfang an über die Grenzen seiner Befugnisse aufgeklärt werden. Das gilt besonders dann, wenn den Mitarbeitern des Unternehmens auch die private Nutzung ihrer Rechner erlaubt ist. Denn dann drohen auch Eingriffe in die persönliche Sphäre der Mitarbeiter, die dem Arbeitgeber angelastet werden können.
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Jens-Arne Former, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist Partner der interdisziplinären Wirtschaftskanzlei Schaal & Partner aus München. Er berät seit vielen Jahren mittelständische Unternehmer in allen Fragen rund um die Themen Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Der enge Kontakt zu den kanzleiinternen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfer ermöglicht ihm dabei die Erarbeitung maßgeschneiderter Lösungen in rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Obwohl der Focus seiner Beratung auf mittelständische Unternehmen gerichtet ist, ist ihm der Perspektivwechsel nicht fremd. Da er genau weiß, wie Unternehmen ticken und wo ihre Schwachstellen sitzen, kann er bei der Vertretung von Arbeitnehmern Erfolge verbuchen, die anderen Beratern in diesem Bereich verwehrt bleiben.
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