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Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Xarima GbR wegen Verstößen im Wettbewerbsrecht vor. Begründet wird diese mit mehreren fehlerhaften Angaben im Rahmen der Widerrufsbelehrung.
1. Abmahner: Xarima GbR
2. Grund: Fehlerhafte Wertersatzklausel, Angabe der Telefonnummer beim Widerrufsadressaten, fehlerhafte Länge der Widerrufsfrist (4 Wochen statt 1 Monat), fehlerhafte Angaben über Beginn der Widerrufsfrist
3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
4. Gegenstandswert: 10.000 Euro
5. Nützliche Informationen: Hier
6. Sofort-Hilfe für Betroffene: Hier
Eine Abmahnung wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung muss heutzutage nicht mehr sein!
Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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Fax: 089 / 130 14 33 - 60
1 Kommentar
Kommentar von Bank, Gordon
zum Beitrag Abmahnung Xarima GbR
4 Wochen á 7 Tage ergeben in der Tat eine Dauer von weniger als einem Monat. Jedoch ist Monat ebenfalls ein dehnbarer Begriff, wie ich meine. So wäre die Widerrufsfrist im Februar viel kürzer als... » Weiterlesen
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