Abmahnung Xarima GbR

von RA Felix Barth, 10.09.2009, 16:14 Uhr
Druckvorschau

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Xarima GbR wegen Verstößen im Wettbewerbsrecht vor.  Begründet wird diese mit mehreren fehlerhaften Angaben im Rahmen der Widerrufsbelehrung.

Die Fakten

1. Abmahner: Xarima GbR

2. Grund: Fehlerhafte Wertersatzklausel, Angabe der Telefonnummer beim Widerrufsadressaten, fehlerhafte Länge der Widerrufsfrist (4 Wochen statt 1 Monat), fehlerhafte Angaben über Beginn der Widerrufsfrist

3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht

4. Gegenstandswert: 10.000 Euro

5. Nützliche Informationen: Hier

6. Sofort-Hilfe für Betroffene: Hier

Anmerkung

Eine Abmahnung wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung muss heutzutage nicht mehr sein!

Autor:
Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Kommentar schreiben

Ihr Ansprechpartner

Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60

f.barth@it-recht-kanzlei.de

Felix Barth
Twitter Alle News kompakt auch bei Twitter:
http://twitter.com/itrechtkanzlei

Leser-Kommentare

1 Kommentar

Einheitliche Sprachregelung fuer Widerrufsfrist?

20.02.2010, 23:37 Uhr

Kommentar von Bank, Gordon zum Beitrag Abmahnung Xarima GbR

4 Wochen á 7 Tage ergeben in der Tat eine Dauer von weniger als einem Monat. Jedoch ist Monat ebenfalls ein dehnbarer Begriff, wie ich meine. So wäre die Widerrufsfrist im Februar viel kürzer als... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de