Update-Servicemandanten der IT-Recht Kanzlei: erhalten Logo des Vereins Fair-E-Com®

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 24.08.2010, 10:53 Uhr
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Das Update-Serviceangebot der IT-Recht Kanzlei hat viele Vorteile. So haben Update-Servicemandanten etwa die Möglichkeit, auf der jeweiligen gewerblichen Internetpräsenz ein Logo zu veröffentlichen, welches durch die DeutscheGesellschaft für mehr Fairness im Internet e.V. - Fair-E-Com®(http://www.fair-ecom.de/) zur Verfügung gestellt wird.

Das Logo darf dabei auf sämtlichen durch die IT-Recht Kanzlei geschützten Internetpräsenzen eingesetzt werden. Mit dem Logo(unter http://www.fair-ecom.de/ veröffentlicht) dokumentieren Update-Servicemandanten der IT-Recht Kanzlei nicht nur absolute Rechtstreue und Zuverlässigkeit in ihrem Business. Sie dokumentieren darüber hinaus ihre Professionalität im täglichen Umgang mit Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern!

Zum Verein Fair-E-Com®

Der Verein Fair-E-Com® hat das Ziel, den Online-Wettbewerb nachhaltig positiv zu entwickeln: Dies gilt für Kunden, Lieferanten und Hersteller! Vorstandsmitglied des Vereins ist unter anderem RA Max-Lion Keller.

Wie folgt stellt sich der Ehrenkodex des Fair-E-Com® e.V. dar:

1. Nachhaltigkeit

Das Mitglied wird seine Geschäfte mit möglichst positiver Wirkung für alle Beteiligten führen. Dies bedeutet, dass regelmäßig sowohl mittelbare als auch unmittelbare Aspekte geschäftlichen Handelns in unternehmerische Überlegungen einfließen. Vor allem wird auch die mittel- bis langfristige Wirkung der Aktivitäten in Bezug auf Märkte, deren Teilnehmer sowie die Beziehungen zwischen diesen als auch auf die Umwelt im Allgemeinen beachtet.

2. Ethik

Das Mitglied wird jede bewusste Benachteiligung Anderer zur Erzielung eigener Vorteile vermeiden. Hierzu zählen insbesondere Preisabsprachen, bewusste Kostengenerierung, die Unverhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel sowie das Ausnutzen von Notlagen.

3. Marktbeobachtung

Das Mitglied wird bekannt werdende, fragwürdige Praktiken anderer Marktteilnehmer der Gesellschaft zur Kenntnis bringen.

4. Marktentwicklung

Das Mitglied ist sich bewusst, dass alle seriösen Anbieter und Einrichtungen letztlich einen gemeinsamen Markt entwickeln. Die Ansprüche des Marktes an alle Teilnehmer (und damit auch die Erfolgsaussichten für das Mitglied!) steigen mit der Qualität der gebotenen Leistung. Das Mitglied verpflichtet sich insofern zur ständigen Höchstleistung.

5. Transparenz

Das Mitglied wird seine Aktivitäten so gestalten, dass diese bei Bedarf zeitnah und hinreichend genau nachvollzogen werden können.

6. Kommunikation

Das Mitglied weiß, dass eine funktionierende Kommunikation innerhalb und außerhalb seiner Organisation die Grundlage erfolgreichen Handelns ist. Die Kommunikationsmittel des Mitglieds (Internet, E-Mail, Telefon, Fax) werden so gestaltet und eingesetzt, dass angemessen und zeitnah auf Kommunikationsbedarf reagiert werden kann.

7. Beschwerden

Das Mitglied nimmt Beschwerden ernst und interpretiert diese in erster Linie als Möglichkeit, die Qualität seiner Tätigkeit weiter auszubauen. Eine Reaktion auf Beschwerden erfolgt zeitnah. Hat das Mitglied selbst Anlass zur Beschwerde, so wird es die Beanstandung zunächst selbst und direkt gegenüber der für die Beanstandung verantwortlichen und zuständigen Stelle ausbringen.

8. Konfliktmanagement

Nicht immer ist es möglich, Konflikte zu vermeiden. Das Mitglied wird jedoch zur Konfliktlösung immer einen Weg wählen, der für die Streitenden vor allem unter Berücksichtigung der entstehenden Kosten und der Nachhaltigkeit möglichst effizient ist.

9. Schiedsgericht

Die Gesellschaft unterhält zur Lösung von Konflikten ein eigenes Schiedsgericht. Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern werden vorzugsweise durch dieses Schiedsgericht gelöst.

10. Sanktionen

Dem Mitglied ist bewusst, dass Verhaltensweisen, die diesem Kodex entgegenstehen oder dem Sinn nach widersprechen, das Ansehen der Gesellschaft insgesamt und der einzelnen Mitglieder schädigen. Erfolgt auf entsprechende Mahnung der Vereinsführung keine Änderung des beanstandenswerten Verhaltens, ist der Ausschluss statthaft.

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