BFH: Auch urheberrechtliche Abmahnungen umsatzsteuerpflichtig
Nachdem das bereits fürs Wettbewerbsrecht galt - jetzt also auch bei urheberrechtlichen Abmahnungen: Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat durch Urteil vom 13. Februar 2019 XI R 1/17 entschieden, dass Abmahnungen, die ein Rechteinhaber zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs gegenüber Rechtsverletzern vornimmt, umsatzsteuerpflichtig sind. Gegenleistung für die Abmahnleistung ist der vom Rechtsverletzer gezahlte Betrag.