Einbeziehung von AGB durch Weblinks und QR-Codes?
Die AGB eines Unternehmens gelten nicht automatisch. Vielmehr müssen sie gemäß der gesetzlichen Vorgaben in die Verträge mit den Kunden einbezogen werden. Dies geht auf verschiedenen Wegen. Eine Möglichkeit könnte auch die Einbeziehung durch QR-Codes sein. In diesem Beitrag erläutern wir anhand jüngerer Rechtsprechung, ob dies möglich ist.