Verstoß gegen das BuchPrG

Buchpreisbindung: Für Buchhändler auch im Internet zwingend relevant – FAQ der IT-Recht Kanzlei

News vom 14.01.2010, 17:31 Uhr

Die Buchpreisbindung geht jeden an, der neue Bücher gewerblich vertreibt. Dürfen etwa Online-Händler ihre Bücher versandkostenfrei verschicken? Sind Zugaben erlaubt? Welche Bonusprogramme sind im Zusammenhang mit dem Verkauf von Büchern zulässig? Die IT-Recht Kanzlei beantwortet die 34 meistgestellten Fragen der letzten Jahre. » Weiterlesen

LG Wuppertal: Zur Koppelung von preisungebundenen Lehrerprüfbüchern mit preisgebundenen Lehrbüchern

News vom 14.01.2010, 12:14 Uhr

Das LG Wuppertal sah in seiner Entscheidung (Urteil vom 17.11.2009; Az.: 14 O 13/09) im Rahmen eines Kaufvertrages in der Koppelung von preisungebundenen Bücher-Lehrerprüfstücken mit preisgebundenen Lehrbüchern einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz, sofern die preisungebundenen Bücher-Lehrerprüfstücke zu einem Preis angeboten werden, der unterhalb des Beschaffungspreises liegt. » Weiterlesen

Der Online-Kauf von Büchern mit den berühmten „5-Euro-Gutscheinen“: Ein Verstoß gegen das Preisbindungsgesetz?

News vom 29.10.2009, 16:19 Uhr

Viele Internetnutzer sind schon über die berühmten „5-Euro-Gutscheine“ gestolpert, die in regelmäßigen Zyklen (z.B. von Amazon) unter das virtuelle Volk gespült werden und dem betreffenden Unternehmen nach Möglichkeit neue Kunden verschaffen oder bereits bestehende Kunden zum Kaufen animieren sollen. Aber ist die Verwendung derartiger Aktionsgutscheine vor dem Hintergrund der Bestimmungen des Preisbindungsgesetzes zulässig, wenn der Gutscheinberechtigte hiermit auch Bücher erstehen kann? Mit dieser Frage setzt sich der heutige Beitrag auseinander. » Weiterlesen

Fragenkatalog zum Buchpreisbindungsgesetz

News vom 06.11.2007, 18:03 Uhr

Beim Buchhandel ist das Buchpreisbindungsgesetz unbedingt zu beachten. Dies wird sicherlich jedem bekannt sein, der im Buchhandel tätig ist. Doch um einen rechtssicheren Verkauf der dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegenden Waren zu gewährleisten, sind einige Punkte zu beachten. Unser Fragenkatalog soll Ihnen dabei einige grundlegende Fragen beantworten. » Weiterlesen

Verkauf verlagsneuer Bücher bei Ebay unter dem Buchpreis

News vom 16.11.2005

<b>Ein E-Bay Verkäufer wurde es untersagt, verlagsneue Bücher unter dem Buchpreis zu verkaufen, obwohl er diese als Mängelexemplare gekennzeichnet hatte. (<a target="_new" href="http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/0CE48A506675D36FC125705B0031AA53/$file/11u00805(kart).pdf">Urteil des LG Wiesbaden v. 26.07.2005 - Az: 11 U 8/05 - PDF</a>) </b></b>Dies entschied das Landgericht Wiesbaden, unter Hinweis auf einen Verstoß gegen das Buchbindungsgebot, mit folgender Begründung:&quot;Dem Beklagten ist es nach § 3 S. 1 BuchPrG untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs nicht gebrauchte verlagsneue Bücher zu anderen als den von den Verlagen festgesetzten Preisen anzubieten und/oder zu bewerben.Dieses Verbot umfasst nach Auffassung des Senats auch solche Bücher, die der Beklagte als Mängelexemplare einkauft, die tatsächlich jedoch keinen weitergehenden Mangel aufweisen als die bloße Kennzeichnung als Mängelexemplar. Solche Bücher sind nicht nach § 7 Abs.1 Nr. 4 BuchpreisbindungsG von der Preisbindung ausgenommen.Danach sind Mängelexemplare nur &bdquo;beschädigte Bücher, die äußerlich erkennbare Schäden oder Fehler aufweisen und deshalb nicht mehr zum regulären Endpreis verkauft werden können.&quot;<br><div class="zitat"><p align="center"><b>Allgemeine Hinweise:</b>  » Weiterlesen

Bildquelle (falls nicht anders angegeben): Pixelio, Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) manwalk (Manfred Walker) · Bild 4) michael andre may

Artikel-Auswahl

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, auch auf unsere Beiträge der letzten Jahre zuzugreifen:

Populäre Rechtsthemen:

Eintragungsfähigkeit von Marken E-Mail Archivierung Datenschutz und Arbeitnehmer Preisangabenverordnung Datenschutz und Politik Werbung mit Garantien Verkauf von Motoröl Serie zum Urheberrecht Datenschutz-Videos Verkauf von Medikamenten Kartell- und TK-Recht Telekommunikation Anmeldung einer Marke Verkauf von PKW Health-Claims Verordnung Werbung mit Marken Markenrechtsstreitigkeiten Gewährleistung Werbung mit alternativen Heilmethoden Elektrogesetz Business-to-Business Verwechslungsgefahr M-Commerce Verkauf aus Österreich Kanzleimitteilungen Widerrufsbelehrung  Datenschutz im Unternehmen

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de