FAQ zur Verpackungslizenzierung in Österreich
Welche verpackungsrechtlichen Pflichten treffen Online-Händler in Österreich und inwiefern sind davon auch deutsche Online-Händler betroffen? Hierzu unsere aktuellen FAQ.
Welche verpackungsrechtlichen Pflichten treffen Online-Händler in Österreich und inwiefern sind davon auch deutsche Online-Händler betroffen? Hierzu unsere aktuellen FAQ.
Anfang 2019 ist in Deutschland das Verpackungsgesetz in Kraft getreten und hat die seinerzeit noch geltende deutsche Verpackungsverordnung ersetzt. Das Verpackungsgesetz regelt seither u. a. besondere Systembeteiligungs- und Registrierungspflichten für Online-Händler, die in Deutschland Verpackungen in Verkehr bringen. Die EU-Kommission hat im Rahmen des so genannten „Europäischen Green Deal“ am 30.11.2022 einen Entwurf einer EU-Verpackungsverordnung vorgelegt, mit dem der Umweltverschmutzung durch Verpackungsmüll weiter entgegengewirkt werden soll.
Nicht nur in Deutschland sollten beim Verkauf EPR-Gesetze (EPR = Extended Producer Responsibility) beachtet werden. So müssen seit dem 16.01.2023 Importeure vor der Einfuhr ihrer Elektrogeräte und Batterien aus Drittstaaten nach Spanien die Registrierungsnummern aus den Herstellerverzeichnissen für Elektrogeräte und Batterien in das gemeinsame System von Zoll und SOIVRE eintragen. Zudem wurde am 28.12.2022 die neue Verpackungsverordnung im Staatsblatt von Spanien veröffentlicht.
Zum 01.01.2023 erfährt das österreichische Verpackungsrecht eine Reform, die vor allem Online-Händler aus anderen Ländern betrifft: für den Versand nach Österreich muss ab dem 01.01.2023 ein Bevollmächtigter bestellt werden, der für sie die Verpackungslizenzierung übernimmt. Welche neuen Anforderungen künftig für den Versand nach Österreich gelten und wie diese umzusetzen sind, zeigen wir in diesen FAQ.
Früher die Verpackungsverordnung, heute das Verpackungsgesetz – Händler im Online- bzw. Versandhandel müssen hinsichtlich der Verpackungen, die mit Waren befüllt sind, eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorgaben beachten. Zum 1. Juli 2022 tritt die nächste Stufe der Novelle des Verpackungsrechts in Kraft, die gerade auch für Händler einige weitreichende Änderungen bereithält. Die IT-Recht-Kanzlei erläutert die nun zum 1. Juli 2022 anstehenden Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis in Form von FAQ.
Das Jahr 2022 bringt zahlreiche gesetzliche Änderungen mit sich, welche sich auch auf den Online-Handel auswirken. Wir haben dies zum Anlass genommen, eine Checkliste zu erstellen, anhand derer Sie feststellen können, ob und ggf. inwieweit Sie von den gesetzlichen Änderungen betroffen sind und welche Konsequenzen sich hieraus ggf. für Sie ergeben. Wir empfehlen diese Checkliste sorgfältig durch zu arbeiten und unsere Hinweise genau zu beachten, soweit Sie von den gesetzlichen Änderungen betroffen sind.
Online-Händler, die ein verpacktes Produkt an Endverbraucher in Österreich liefern, sind gesetzlich dazu verpflichtet, die in Verkehr gebrachten Verpackungen einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem zu übergeben. Dies wird stichprobenartig durch die VKS (Verpackungskoordinierungsstelle) überprüft.
In Österreich sind Inverkehrsetzer von Verpackungen aufgrund der österreichischen Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, an einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem (SVS) teilzunehmen. Entscheidend für die Lizenzierungspflicht ist der Verkauf ihrer Produkte in Österreich, denn hier wird deren Verpackung „in Verkehr gesetzt“. Anders als in Deutschland müssen in Österreich nicht nur Verkaufsverpackungen sondern auch Transportverpackungen lizenziert werden. Hierzu ein Gastbeitrag unseres Kooperationspartners "Reclay Group".
Viele Kunden schreiben unserem Kooperationspartner, der Reclay Holding GmbH, ab und an kritische Anmerkungen zum Thema Verpackungsgesetz. Insbesondere fehlt das Verständnis wie das System funktioniert und warum überhaupt Lizenzentgelte gezahlt werden müssen. Reclay möchte hierzu im Rahmen eines Gastbeitrags einen Überblick geben und die Funktionsweise des Systems kurz erläutern.
Das neue Verpackungsgesetz ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Die große Neuerung des Gesetzes ist die Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Irrtümlicherweise sind viele Verpflichtete der Meinung, dass auch die Systembeteiligungspflicht erst ab dem 01.01.2019 gilt. Dem ist jedoch nicht so.
Zum 01.01.2019 ist das Verpackungsgesetz in Kraft getreten, welches die bisher geltende Verpackungsverordnung ersetzt. Damit gehen auch für Onlinehändler relevante Änderungen bezüglich der Erhebung von Einwegpfand einher.
Tagtäglich bringen Online-Händler bei der Abfertigung von Bestellungen eine Fülle von Verpackungen in Umlauf, die als Abfallprodukte erhebliche Umweltbelastungen begründen können. Auch nachdem das neue Verpackungsgesetz zum 01.01.2019 die bis dahin gültige Verpackungsverordnung abgelöst hat, verbleiben die meisten Verpackungen doch beim Verbraucher und werden von diesem einer ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung zugeführt. Wie verhält es sich aber, wenn der Verbraucher sperriges oder umfangreiches Verpackungsmaterial wie Paletten und Kartonnagen, die beispielsweise bei schweren Frachten im Rahmen des Speditionsversandes anfallen, nicht selbstständig entsorgen will?
Das neue Verpackungsgesetz ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Die große Neuerung des Gesetzes ist die Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Irrtümlicherweise sind viele Onlinehändler der Meinung, dass auch die Systembeteiligungspflicht erst ab dem 01.01.2019 gilt. Dem ist jedoch nicht so.
Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Offensichtlich ist ein Großteil der Onlinehändler den neuen Pflichten bislang noch nicht nachgekommen. Nun – nach nicht einmal drei Wochen – sind die ersten Abmahnungen bereits im Umlauf. Anlass genug, einmal über die möglichen Abmahngefahren durch das Verpackungsgesetz zu informieren.
Das am 01.01.2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz hat einmal mehr die Spielregeln im E-Commerce geändert. So müssen sich Online-Händler nun bei der "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" registrieren, um ihre Verpackungen auf legale Weise in Verkehr bringen zu können. Auch haben Online-Händler neue Datenmeldungspflichten zu beachten. Die IT-Recht Kanzlei stellt das neue Verpackungsgesetz im Einzelnen vor. Dabei wird im wesentlichen auf die einschlägigen Pflichten von Online-Händlern eingegangen.
Das Vorstandsmitglied Norma Stangl, ö.b.u.v. Sachverständige für Verpackungsentsorgung ist langjährige Partnerin der IT-Recht Kanzlei und spezialisiert auf fachliche Fragen rund um Verpackungsverordnung /Verpackungsgesetz, EU-Verpackungsrichtlinie, Pflichten national und international. Im Rahmen von Workshops sollen die drängenden Fragen von Unternehmen und Online-Händlern aufgegriffen werden.
Dropshipping ist eine Vertriebsvariante, die für immer mehr Online-Händler eine interessante Ergänzung oder Alternative zu klassischen Vertriebsmodellen darstellt. Was Online-Händler rund um diese Vertriebsform alles beachten sollten, darüber hat sich die IT-Recht Kanzlei mit Herrn Weber von der Agentur Denny Weber ausgetauscht.
Das neue Verpackungsgesetz wird am 01.01.2019 in Kraft treten. Und wieder kommen Änderungen auf die Händler zu. So werden sich Online-Händler künftig bei der "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" registrieren müssen. Und es kommen neue Datenmeldungspflichten auf die Online-Händler zu. Und und und. Die IT-Recht Kanzlei gibt in Zusammenarbeit mit ihrem Kooperationspartner, Reclay activate – by Reclay, Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Verpackungsgesetz - und lässt dabei auch die gängigsten Händlerfragen nicht unbeantwortet.
Nachdem die Aufregung um die DSGVO schon Geschichte ist, steht nun das nächste große Thema vor der Händlertür: Das Verpackungsgesetz, welche am 01.01.2019 in Kraft tritt. Auf die Händler kommt dann wieder einiges an Neuerungen zu und vieles wird leider nicht so leicht verständlich sein. Noch Fragen dazu? – wir sammeln und geben die Antworten….
Im vierten Teil der neuen Serie zum Verpackungsgesetz beschäftigen wir uns mit der Systembeteiligungspflicht gemäß neuen Verpackungsgesetz. Um was geht es bei dieser Systembeteiliungspflicht überhaupt? Muss sich jeder Online-Händler zwingend an einem dualen System beteiligen? Was gilt bei gebrauchten Verpackungen und gibt es gesetzliche Privilegierungen, Bagatellgrenzen oder „Freimengen“? Diese und weitere Themen sind Gegenstand dieses Teils.