Teilnahmewettbewerb: Welcher Umfang der Vergabeunterlagen ist erforderlich?
Ein zweistufiges Vergabeverfahren erfordert keine vorsorgliche Bereitstellung aller Angebotsunterlagen. Dies spart Zeit für den Beschaffer und trennt klar zwischen Bewerbung und Angebot. Entscheidend bleibt, dass die Unterlagen für eine fundierte Teilnahmeentscheidung ausreichen. Doch wie praxisnah ist diese Regelung für IT-Beschaffungen?
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