Welche Wirtschaftsverbände dürfen wettbewerbsrechtlich abmahnen?
Wirtschaftsverbände dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen in eigenem Namen wettbewerbsrechtlich abmahnen. Fehlt es an einer der Voraussetzungen, kann dies auch Auswirkungen auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus Gerichtstiteln haben, wie eine Entscheidung des OLG Hamm zeigt.
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