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Artikel zum Thema „Verdingungsunterlagen“

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Vergaberecht: Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb

Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist insbesondere bei der Vergabe von komplexen IT-Leistungen oft die probate Vergabeart. Das Verhandlungsverfahren ist einerseits nicht so reglementiert wie das offene oder nicht offene Verfahren. Anderseits sind bei aller Freiheit die vergaberechtlichen Prinzipien einzuhalten. Dies verunsichert manche Vergabestelle. Der folgende Beitrag stellt die Chancen und Risiken des EG-Verhandlungsverfahrens dar und bietet Hilfestellung.

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Bieterfragen: In einer öffentlichen IT-Ausschreibung

Bei Bieterfragen handelt es sich um das Recht eines Bieters, im Rahmen einer Ausschreibung gem. § 12 EG Abs. 8. VOL/A 2009 nach dem Versand der Vergabeunterlagen von der Beschaffungsstelle ergänzende Informationen zu erbitten. Diese Anfragen können entweder subjektiver oder objektiver Natur sein.

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Vergaberecht: Relativ großer Beurteilungsspielraum der Vergabestelle bei der Bewertung von Angeboten

Vergabestellen haben es schwer. Sie haben bereits mit den Verdingungsunterlagen eine Wertungsmatrix mit Gewichtung bekanntzugeben, die alle Kriterien für die Bewertung der Angebote beinhaltet. Die nachträgliche Erstellung einer solchen Wertungsmatrix verstößt gegen das [Transparenzgebot|vergaberecht-anspruch-auf-bekanntmachung-aller-kriterien.html] . Erfüllt die Vergabestelle aber diese Bedingungen, dann ist sie in der tatsächlichen Bewertung relativ frei. So entschied wieder einmal die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt (Beschluss VK 2-179/09 vom 27.12.2009).

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