LG Hamburg: Vergleichende diätetische Werbeaussagen ohne Bezugsgröße unzulässig
Eine gesunde und kalorienbewusste Ernährung steht in der heutigen Gesellschaft besonders im Fokus. Da ist es kein Wunder, dass sich das Bewerben von Produkten mit diätetischen Werbeaussagen immer größerer Beliebtheit erfreut. Was es aber zur Folge hat, wenn eine Brownie-Backmischung auf Instagram mit vergleichenden nährwertbezogenen Aussagen ohne Angabe einer Bezugsgröße beworben wird, klärte das LG Hamburg mit Urteil vom 23.02.2024 (Az: 315 O 175/22). Lesen Sie im Folgenden mehr zur Entscheidung.