Hat ein Kunde einen Artikel im Internet bestellt, steht ihm grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Der Händler ist dann verpflichtet, das bereits gezahlte Geld innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. Der Verbraucher muss im Gegenzug die gekaufte Ware an den Händler zurückgeben. Viele Verbraucher nutzen dabei die Praxis des „unfreien“ Versands. Das bedeutet: Nicht der Versender, sondern der Empfänger bezahlt die Versandkosten bei Erhalt der Sendung. Für Shop-Betreiber oft ein Ärgernis, da hier ein erheblicher Portoaufschlag fällig wird. Doch muss ein Händler ein solches Paket überhaupt annehmen? Und wer muss für die Rücksendekosten aufkommen?