Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Produktsicherheit

Seit 1. Dezember 2011 gilt das neue Produktsicherheitsgesetz und ist seitdem die zentrale nationale Vorschrift zur Produktsicherheit. Es löst das bisher geltende Geräte- und Produktsicherheitsgesetz ab. Was sollten Hersteller, Händler und Importeure wissen? Welchen Pflichten müssen sie nach dem neuen Gesetz nachkommen? Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen und wie groß ist insbesondere die Abmahngefahr? Die IT-Recht Kanzlei hat die Neuregelung genauer unter die Lupe genommen. Lesen Sie hierzu den nachfolgenden Artikel der IT-Recht-Kanzlei.

Produktsicherheit – was bedeutet das? / vom GPSG zum ProdSG

Produktsicherheit – was bedeutet das?

Die Sicherheit von Produkten ist den Verbrauchern und Arbeitnehmern, die sie fertigen, ein wichtiges Anliegen, geht es doch insbesondere um den Schutz von deren Sicherheit und Gesundheit. Dieses Anliegen zu fördern hat sich neben dem deutschen Gesetzgeber vor allem die EU bereits seit langer Zeit auf die Fahnen geschrieben. So müssen die Hersteller eines Produkts eine Vielzahl an nationalen und europäischen Vorschriften beachten, die ihnen beispielsweise vorgeben, welche Materialien sie aus gesundheitlichen Gründen bei der Produktion nicht verwenden dürfen oder welchen Normen und Spezifikationen ihre Produkte genügen müssen, so dass sie kein Risiko für Personen darstellen.

Bis zum 1. Dezember 2011 waren diese Vorgaben im sog. Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (kurz: GPSG) geregelt.

Vom GPSG zum ProdSG

Seit dem 1. Dezember 2011 gilt jedoch das Produktsicherheitsgesetz (kurz: ProdSG), das das bisher geltende Geräte- und Produktsicherheitsgesetz ablöst. Der Gesetzgeber wollte und musste – nicht zuletzt aufgrund zwingender europäischer Vorgaben – Einiges im GPSG ändern und hat sich wegen des geplanten Umfangs der Änderungen dafür entschieden, nicht das GPSG zu ändern, sondern ein komplett neues Gesetz zu verabschieden. Freilich enthält das ProdSG jedoch immer noch viele Regelungsgegenstände, die bereits im GPSG enthalten waren.

Motivation für die Änderung des GPSG waren notwendig gewordene Anpassungen an das EU-Recht. So musste der deutsche Gesetzgeber das alte GPSG an die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur Akkreditierung und Marktüberwachung anpassen sowie die sog. Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG und die Richtlinie 2009/127/EG über Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden umsetzen.

Weiter zu: Anwendungsbereich
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei