Das LG Berlin urteilte am 25.10.2011 in der Rechtssache Az.: 15 O 663/10, dass eine unter der gesetzlichen Verjährungsfrist liegende Befristung zum Einlösen eines via Internet erworbenen Rabatt-Gutscheins nicht grundsätzlich rechtswidrig sei. Sofern der Verbraucher bei Vertragsschluss auf diese Verkürzung deutlich hingewiesen werde, könne man nicht davon sprechen, dass er grundsätzlich benachteiligt sei. » Weiterlesen