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United Kingdom E-Commerce (AGB)

Geltung der AGB des deutschen Onlinehändlers in Verträgen mit einem britischen Verbraucher

Geltung der AGB des deutschen Onlinehändlers in Verträgen mit einem britischen Verbraucher

Frage: Wie kann sichergestellt werden, dass die AGB des deutschen Online-Händlers in Verträgen mit britischen Verbrauchern gelten?

Nach allgemeinem britischem Vertragsrecht sind AGB nur verpflichtend, wenn sie zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden und in den Vertrag zwischen Online-Händler und britischem Kunden inkorporiert worden sind.

Für einen Fernabsatzvertrag mit einem britischen Kunden hat das ganz praktische Auswirkungen. Es muss sichergestellt sein, dass der britische Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs verpflichtet wird, die AGB des Online-Händlers zu lesen und zu akzeptieren.

Frage: Wie sollte die Webseite des Online-Händlers gestaltet sein, um sicherzustellen, dass die AGB Teil des Vertrages zwischen Online-Händler und Kunden werden?

Erste banale aber wichtige Voraussetzung ist daher, dass die Webseite des Online-Händlers auf Englisch gestaltet ist, so dass der britische Kunde überhaupt versteht, um was es geht.

Will der Online-Händler im Streitfall nachweisen können, dass die AGB im Vertrag mit dem britischen Kunden gelten, so kann er die AGB auf einer separaten Seite im Bestellvorgang einbeziehen und den Bestellvorgang so gestalten, dass der Kunde zu der Bestätigung gezwungen ist, dass er die AGB gelesen hat und mit ihnen einverstanden ist (zum Beispiel durch Klicken auf einen Button „Agree“), bevor er seine Bestellung abgibt. Der Online-Händler kann mit einem Link zu den AGB und mit einem anzuklickenden Kontrollkästchen sicherstellen, dass der Kunde die AGB gelesen hat und damit einverstanden ist. Der Bestellvorgang ist dann so zu gestalten, dass die Bestellung ohne das Anklicken des Kontrollkästchens nicht durchgeführt werden kann.

Eine empfehlenswerte Formulierung, die oberhalb des Kontrollkästchens anzubringen wäre folgende:

By clicking the 'Accept' button you agree to these terms and conditions. By completing and submitting the following electronic order form you are making an offer to purchase goods which, if accepted by us, will result in a binding contract.

Die Frage der Gestaltung der Webseite und des Bestellvorgangs kann also darüber entscheiden, ob die AGB Bestandteil des Vertrags werden. Davon kann dann zum Beispiel abhängen, ob eine für den Online-Händler vorteilhafte Rechtswahlklausel bei B2B-Verträgen (s. Kapitel „ AGB-Vereinbarung zur Rechtswahl und zur Zuständigkeit des Gerichts) überhaupt greift.

Weiter zu: Zustandekommen von Fernabsatzverträgen nach britischem Recht
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