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Artikel zum Thema „Stand, Der, Technik“

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ElektroG-Änderung: Neue Regeln für die Registrierung von Elektrogeräten

Wer Elektrogeräte in den Verkehr bringt, muss sich mit seiner Marke und Geräteart bei der Stiftung EAR registrieren lassen. Auch Onlinehändler, die als Vertreiber agieren, müssen darauf achten, dass sie nur Geräte von ordnungsgemäß registrierten Herstellern anbieten. Durch eine Anpassung des ElektroG ändert sich nun einiges an der Registrierungspraxis.

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