LG Karlsruhe: Online-Marktplatz für Apotheken unzulässig
Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass es unzulässig ist, Apotheken eine Online-Plattform bereitzustellen, über die diese Arzneimittel an Patienten verkaufen können – wenn der Plattformbetreiber dafür etwa eine monatliche Grundgebühr erhebt.
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