Regelungen zur Quellcodehinterlegung beim EVB-IT Systemvertrag

Kein Zwang zur Softwarehinterlegung (Software-Escrow) bei öffentlichen Aufträgen!

News vom 05.11.2007, 19:00 Uhr

In den letzten Tagen wurden von verschiedenen Stellen außerhalb der öffentlichen Hand Newsletter verbreitet, die zum Inhalt haben, dass Software-Anbieter, die künftig in den Genuss öffentlicher Aufträge kommen wollen, ab sofort den lesbaren Quellcode der Software bei einem Treuhänder hinterlegen müssen. Zudem wird in diesen Artikeln verbreitet, dass der so genannte „Software Escrow“ ab sofort bindend für öffentliche Ausschreibungen sei, da die EVB-IT Musterverträge um diesen Passus erweitert worden seien. » Weiterlesen

Bildquelle (falls nicht anders angegeben): Pixelio, Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) sprisi

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