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Herr Rechtsanwalt Matthias Petzold ist spezialisiert im Recht der Informationstechnik, insbesondere im Urheberrecht, Softwarerecht, Lizenzrecht, IT-Vertragsrecht sowie in den Themen des Software-Lizenzmanagements und des Softwarelizenz-Audits.
Er war als Syndikusanwalt mehr als 23 Jahre in leitender Funktion mit internationaler Verantwortung bei namhaften und global agierenden IT-Unternehmen tätig.
Herr Petzold, der mit den Geschäftsmodellen, Lizenzmodellen, Lizenzmetriken, den Unternehmensabläufen, der Organisation, den Unternehmensrichtlinien (Policies), den Vertragsstrukturen sowie Vertragsinhalten auf IT-Herstellerseite bestens vertraut ist, kann diese Erfahrung bei der Beratung und bei (Vertrags-) Verhandlungen auch zu Gunsten von in- und ausländischen Mandanten auf der Auftragnehmer- bzw. Anwenderseite von Software- und Hardwareprodukten sowie IT-Dienst- und Werkleistungen optimal nutzen.
Die Erstellung, Prüfung und Verhandlung von komplexen IT-Verträgen gehört zum weiteren Schwerpunkt der Beratungstätigkeit von Herrn Matthias Petzold. Dies umfasst insbesondere. maßgeschneiderte Softwarelizenzverträge, Softwareunternehmenslizenzverträge, Software OnDemand-, und Software as a Service- Verträge (sog. Cloud Computing), Hardwarevertriebsverträge, IT-Projektverträge, Kooperationsverträge, OEM- und VAR-Verträge sowie Outsourcingverträge.
Neben der langjährigen Erfahrung in der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von IT-Verträgen verfügt Herr Petzold auch über ein ausgezeichnetes Fachwissen im Lizenzmanagement, also der Planung, Einführung und Verwaltung von Software-Lizenzen und Software-Lizenzmodellen und zu Software-Lizenzaudits, d.h. der Lizenzüberprüfung nach Nutzungsumfang und Nutzungsintensität – der sog. Überlizenzierung bzw. Unterlizenzierung - durch Softwareunternehmen bei den Anwendern.
Unser Ziel ist es, unsere Mandanten durch den immer dichter werdenden Gesetzes- und Regelungsdschungel rechtssicher zu ihrem Ziel zu leiten.
Wir wissen, dass eine reine juristische Beratung diesem Anspruch nicht gerecht wird. Unsere Beratungstätigkeit geht daher weit über die reine „Juristerei“ hinaus. So begleiten wir Sie z.B. durch den gesamten Zyklus eines IT-Projektes, von der Planung, über die Leistungsbeschreibung, Überwindung von vergaberechtlichen Hindernissen, Erstellung der Verdingungsunterlagen (unter Beachtung der Vorgaben der UFAB III) und Vertragsentwurf bis hin zur Abnahme.
Durch unser juristisches Risiko- und Vertragsmanagement stellen wir den Projekterfolg in sämtlichen Projektphasen sicher.
Wir beherrschen die IT-Recht Klaviatur sowie die Erstellung von Hardwareverträgen, Softwareerstellungs- und -überlassungsverträgen, Support und Vertriebs-verträgen, Outsourcingverträgen, Software-Lizenzmanagement-Verträgen, Application Service Providing-Verträgen (ASP), Webdesign-Verträgen, Domain-Verträgen, Provider-Verträgen und sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen, die wir auf die jeweiligen Geschäftsfelder und Unternehmensprozesse unserer Mandanten zuschneiden.
Außerdem beraten wir Sie bei der Erstellung von rechtssicheren Internetauftritten.
Wir wissen, dass für unsere Mandanten neben der fachliche Kompetenz auch die Höhe der Beratungskosten ausschlaggebend ist. Auf Grund der schlanken und effizienten Struktur unserer mittelständischen Kanzlei sind wir in der Lage, kostenbewusst zu kalkulieren. Wir können Ihnen daher unsere Beratungsleistungen zu guten Konditionen anbieten.
Gern stellen wir Ihnen in einem persönlichem Gespräch unsere Kanzlei und unser Dienstleistungsangebot vor.
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IT-Recht Kanzlei
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