Gesetz gegen Abmahnmissbrauch seit dem 02.12.2020 in Kraft
Gut Ding will Weile haben. Nachdem das von vielen sehnlichst erwartete „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ am 09.10.2020 den Bundesrat passiert hat, wurde es am 01.12.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 02.12.2020 größtenteils in Kraft getreten. Für künftige Abmahnungen gelten ab sofort die neuen Einschränkungen. Mehr zum Inkrafttreten des Gesetzes und zu den Änderungen im Abmahnwesen lesen Sie hier.