Online-Kennzeichnung: Leuchten auch nach dem 01.01.2015 rechtssicher bewerben und verkaufen
Die rechtlichen Vorgaben zur Energieverbrauchskennzeichnung von Leuchten sind in der EU-Verordnung Nr. 874/2012 sowie der EU-Verordnung Nr. 518/2014 geregelt. Der EU-Gesetzgeber hat dabei geschlampt. Die genannten Rechtsakte weisen viele inhaltliche Überschneidungen und Wertungswidersprüche auf. Auch wird Händlern die rechtssichere Bewerbung von Leuchten im Fernabsatz maximal erschwert, ja fast unmöglich gemacht. Wie haben nun Händler im Fernabsatz Leuchten zu kennzeichen? Lesen Sie zu dem Thema die aktuellen FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei.