OLG Köln: Einräumung von Nutzungsrechten bei Produktfotos auf Amazon sind wirksam
Ein Händler nutzt auf Amazon die Produktfotos eines Mitbewerbers – möglich macht dies das „Eine Ware pro Seite“-System. Das OLG Köln klärt, ob Amazons Rechteeinräumungsklausel wirksam ist und wer haftet.
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