Filesharing: Keine Verfahrenskosten trotz berechtigter Abmahnung
Das OLG Köln (Beschluss vom 20.05.2011, Az. 6 W 30/11) hat entschieden, dass eine Abmahnung gegenüber einer Privatperson keine Hinweise enthalten darf, die den Abgemahnten davon abhalten können, die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Falls doch, muss der Abgemahnte die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens nicht tragen.