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Artikel zum Thema „Ordnungsgeld, Und, Ordnungshaft“

Ihre Suchanfrage ergab 18 Treffer
Aufgepasst: Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung kann angreifbar sein
15.06.2023, 16:51 Uhr | Werbung mit Kundenbewertungen

Aufgepasst: Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung kann angreifbar sein

In Zeiten starker Konkurrenz im Onlinehandel und sich abkühlender Konsumlaune sind Online-Händler für jedes Alleinstellungs- und Vertrauensmerkmal dankbar. Hier dürften Kundenbewertungen an vorderster Stelle stehen, um sich von anderen Anbietern positiv abgrenzen zu können. Die Werbung mit Kundenbewertungen ist deswegen aber immer auch Gegenstand von Abmahnungen. Wie eine Entscheidung des LG Hamburg zeigt, ist bei der Werbung mit durchschnittlichen Sternebewertungen Vorsicht geboten.

Abfrage eines Kundenkennworts für Kündigungsbutton-Funktion ist unzulässig
04.11.2022, 11:56 Uhr | E-Commerce / Wettbewerb

Abfrage eines Kundenkennworts für Kündigungsbutton-Funktion ist unzulässig

Seit dem 01.07.2022 muss jeder Unternehmer, der Verbrauchern online den Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses ermöglicht, auf seiner Webseite auch einen sogenannten „Kündigungsbutton“ vorhalten. Mittels dessen soll eine schnelle und einfache Kündigungsmöglichkeit des geschlossenen Vertrags geschaffen werden. Dass diese Funktion nicht hinter einer „Passwortabfrage“ versteckt werde darf, macht eine Entscheidung des LG Köln deutlich.

LG Düsseldorf: E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme auf einer kommerziellen Webseite verpflichtend
31.10.2022, 12:44 Uhr | Impressum

LG Düsseldorf: E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme auf einer kommerziellen Webseite verpflichtend

Eine einfache und schnelle Kontaktaufnahme mit Betreibern von Internetseiten ist heutzutage wichtiger als je zuvor. Hierfür benötigte Kontaktinformationen müssen deshalb auf geschäftlich betriebenen Internetseiten in dem jeweiligen Impressum bereitgestellt werden. In welchem Umfang und welcher Form dies zu geschehen hat, war in der Vergangenheit häufig Streitpunkt vor Gerichten. Das LG Düsseldorf beschäftigte sich kürzlich mit einem Fall, in dem eine Verbraucherzentrale gegen eine Airline vorging, welche auf ihrer Internetseite zwar ein Kontaktformular zur Kontaktaufnahme anbot, jedoch keine E-Mail-Adresse. Lesen Sie hierzu mehr im heutigen Beitrag!

Die Einstweilige Verfügung: Und wie man darauf reagieren kann!
13.05.2020, 13:22 Uhr | Prozessuales

Die Einstweilige Verfügung: Und wie man darauf reagieren kann!

Wer als Privatperson oder Unternehmer eine Abmahnung erhalten hat und auf diese nicht oder nicht ausreichend reagiert, riskiert den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen sich. Oftmals kennen die Betroffenen gar nicht die Bedeutung einer solchen Verfügung, geschweige denn, dass Sie wüssten, wie man hierauf zu reagieren hat. Dies kann unter Umständen zu nicht unerheblichen weiteren Kosten für den Betroffenen führen. Der nachfolgende Beitrag soll daher etwas Licht ins Dunkel dieses Rechtsinstruments bringen und Betroffenen ggf. auch Reaktionsmöglichkeiten aufzeigen.

LG Trier: Händler haben in Onlineshops auf Sulfite in ihren Weinen hinzuweisen
06.08.2015, 08:01 Uhr | Verkauf von Alkohol, Tabak

LG Trier: Händler haben in Onlineshops auf Sulfite in ihren Weinen hinzuweisen

Das Landgericht Trier hat mit Beschluss vom 8.7.2015 im Rechtsstreit 7 HK O 41/15 einem Winzer verboten, im geschäftlichen Verkehr Kaufverträge über Ebay anzubahnen, ohne auf enthaltene Sulfite hinzuweisen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung wurde dem Winzer ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft angedroht. Antragsteller war ein Verbraucherschutzverein, Antragsgegner ein Winzer aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich.

KG Berlin: Hersteller von Schulranzen darf Einzelhändler nicht untersagen, die gelieferte Ware auch über Internetplattformen zu vertreiben

KG Berlin: Hersteller von Schulranzen darf Einzelhändler nicht untersagen, die gelieferte Ware auch über Internetplattformen zu vertreiben

Der Kartellsenat des KG Berlin hat mit gestrigem Urteil einem Hersteller von Schulranzen und Schulrucksäcken untersagt, die Belieferung eines Einzelhändlers mit seinen Produkten mit dem Verbot zu verbinden, die Ware über Internetplattformen zu vertreiben. Das Berufungsgericht ist damit in der Sache dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Berlin gefolgt.

IT-Recht Kanzlei: distanziert sich von Abmahnungen der Binary Services GmbH
16.08.2012, 18:22 Uhr | Kanzleimitteilungen

IT-Recht Kanzlei: distanziert sich von Abmahnungen der Binary Services GmbH

Die IT-Recht Kanzlei wurde in den vergangenen Tagen des Öfteren mit offenbar in einer größeren Zahl verschickten Abmahnungen der Binary Services GmbH in Verbindung gebracht, da der Name unserer Kanzlei im Impressum der Homepage dieses Unternehmens genannt wird.

Wo „Number 1 Hits“ draufsteht, müssen auch Originalhits drin sein
03.12.2010, 11:50 Uhr | Sonstiges

Wo „Number 1 Hits“ draufsteht, müssen auch Originalhits drin sein

Mit Urteil vom 26. Oktober 2010 hat das Oberlandesgericht Nürnberg einer Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. gegen einen großen Lebensmittel-Discounter aus Nordbayern stattgegeben. Danach wurde der Beklagten unter Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft untersagt, weiterhin eine CD-Box mit „100 Number 1 Hits“ zu vertreiben, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich dabei nicht allein um Aufnahmen der ursprünglichen Chart-Hits handelt, sondern auch um sog. „Re-Recordings“ und Liveaufnahmen.

Staatliche Lotteriegesellschaft muss Verkauf von Rubbellosen an Minderjährige unterbinden- Prozessgegner durfte minderjährige Testkäuferin einsetzen
03.12.2010, 08:57 Uhr | Jugendschutz im Internet

Staatliche Lotteriegesellschaft muss Verkauf von Rubbellosen an Minderjährige unterbinden- Prozessgegner durfte minderjährige Testkäuferin einsetzen

Eine staatliche Lotteriegesellschaft darf Minderjährigen nicht durch den Verkauf von Rubbellosen in Lotterieannahmestellen die Teilnahme am öffentlichen Glücksspiel ermöglichen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz kürzlich entschieden und damit der Unterlassungsklage eines Berufsverbandes, der eine minderjährige Testkäuferin eingesetzt hatte, teilweise stattgegeben.

Abmahnungen sind für alle da: Unterlassungsanspruch gegen Falschparker
16.09.2010, 13:03 Uhr | Sonstiges

Abmahnungen sind für alle da: Unterlassungsanspruch gegen Falschparker

Abmahnungen betrifft nicht nur Onlinehändler: Das mehrfache Abstellen eines Pkws vor der Garagenzufahrt des Nachbarn stellt eine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung dar, die zu einer Klage auf Unterlassung berechtigt. Der Parkende kann sich nicht darauf berufen, dass der Nachbar bei ihm klingeln und bitten könnte, das Auto wegzufahren.

Abmahnfähig: "Inselzuschläge sind in unseren Versandkosten nicht enthalten."
15.07.2008, 16:39 Uhr | Preisangabenverordnung

Abmahnfähig: "Inselzuschläge sind in unseren Versandkosten nicht enthalten."

Das Landgericht Oldenburg entschied durch Urteil (Az. 15 I 656/08), dass es wettbewerbswidrig sei, die Versandkosten für den Versand nach Deutschland anzugeben und gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass "die angegebenen Versandkosten nur für Deutschland (ohne Inseln) gelten".

OLG Saarbrücken: Slogan "20% auf Alles – außer Tiernahrung" ist wettbewerbswidrig
19.06.2008, 14:05 Uhr | Werbung mit Rabatten

OLG Saarbrücken: Slogan "20% auf Alles – außer Tiernahrung" ist wettbewerbswidrig

Ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen hat gegen Praktiker geklagt, weil die Webung irreführend sei. Dies deswegen, weil sowohl auf Zigaretten als auch insbesondere auf Tchibo-Artikel, die als sog. „Shop-in-the-Shop“ dort integriert sind, eben der beworbene Preisnachlass nicht gewährt wurde. Mehrere Verbraucher hatten sich daraufhin an den Verband gewandt und diese Wettbewerbspraktik beanstandet.

LG Bückeburg: „abenteuerlich“ überhöhter Gegenstandswert in einer Abmahnung spricht für Rechtsmissbrauch
15.05.2008, 14:12 Uhr | Prozessuales

LG Bückeburg: „abenteuerlich“ überhöhter Gegenstandswert in einer Abmahnung spricht für Rechtsmissbrauch

Mit Urteil vom 22.04.2008 (Az. 2 O 62/08) wies das LG Bückeburg den Antrag eines Online-Händlers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Wettbewerber wegen Rechtsmissbrauchs zurück. Darüber hinaus nahm es zu einigen beliebten Abmahngründen im Internet Stellung und kam dabei zu teilweise überraschenden Ergebnissen.

Double-Opt-In-Verfahren stellt keine unzumutbare Belästigung dar

Double-Opt-In-Verfahren stellt keine unzumutbare Belästigung dar

Das Amtsgericht München (Urteil des AG München vom 16.11.06, AZ 161 C 29330/06) hatte sich kürzlich mit der Frage auseinander zu setzen, ob die Werbung mit E-Mails, insbesondere Newslettern, auch dann eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 II Nr. 3 UWG darstellt, wenn hierbei auf das sog. Double-Opt-In-Verfahren zurückgegriffen wird.

Dürfen Abmahnschreiben im Internet veröffentlich werden?
26.09.2006 | Äußerungsrecht

Dürfen Abmahnschreiben im Internet veröffentlich werden?

Marcel Bartels hat in seinem Blog mein-parteibuch.de ein Abmahnschreiben eines Münchner Rechtsanwalts gegen das Forum Forenabmahnungen.de veröffentlicht. Dadurch sah dieser sein Persönlichkeitsrecht verletzt und zog vor das Landgericht Berlin.

Fernsehsender darf unerlaubte Sportwetten nicht bewerben
26.06.2006 | News

Fernsehsender darf unerlaubte Sportwetten nicht bewerben

(Beschluss vom 19.06.2006 / nicht rechtskräftig)<table align="right" cellspacing="10" cellpadding="0"><tr><td></td></tr></table> Es trifft zu, dass das Landgericht München I gestern eine einstweilige Verfügung erlassen hat, durch die einem in München ansässigen Fernsehsender verboten wird,bei Meidung eines Ordnungsgeldes … oder einer Ordnungshaft …im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Sportwetten zu bewerben, die nicht durch den Freistaat Bayern oder durch ein anderes Bundesland behördlich erlaubt sind...

10.03.2006 | News

Unwirksamkeit verschiedener Vertragsbedingungen für Pay-TV

<b>Die 12. Zivilkammer des Landgerichts München I, die zuletzt mit einer Entscheidung zur teilweisenUnwirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) im Rahmen von Prepaid-Guthaben bei Handyverträgenfür Aufmerksamkeit sorgte, musste sich nun mit den AGB eines so genannten "Pay-TV-Anbieters"auseinandersetzen (Urteil vom 23.02.2006, Az.: 12 O 17192/05 - noch nicht rechtskräftig). EinVerbraucherverband verlangte mit einer so genannten Unterlassungsklage, dass der Anbieter zahlreichePassagen der AGB nicht mehr verwenden darf und sich auch bei bereits bestehenden Verträgen auf dieseBedingungen nicht mehr berufen kann, da diese Klauseln gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.</b><table align="right"><tr><td></td></tr><tr><td align="right"><font size="-3" align="right">Bildquelle: <b>PixelQuelle.de</b></font></td></tr></table>Das Landgericht München I folgte der Auffassung des Verbraucherverbandes und untersagte in seiner nichtrechtskräftigen Entscheidung vom 23.2.2006 (Aktenzeichen 12 O 17192/05) die Verwendung der angegriffenenBedingungen.Dies betrifft zunächst eine Klausel, mit der sich der Anbieter vorbehält, das Programmangebot, dieeinzelnen Kanäle, deren Nutzung und die Zusammensetzung der Programmpakete "zum Vorteil des Abonnentenzu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu ergänzen". Nach Ansicht der Kammer handelt es sichum einen unwirksamen Leistungsänderungsvorbehalt zugunsten des Anbieters, da nicht hinreichend auf dieZumutbarkeit einer Änderung für den Kunden abgestellt werde. Was ein "Vorteil" für den Kunden sei, sei nichtausreichend bestimmt. Demgegenüber sei zu berücksichtigen, dass der Kunde aus einem umfangreichen Angebot vonKanälen und Programmpaketen ein spezifisches Leistungspaket wählt. Dieser Entscheidung kommt daher einebesondere Bedeutung zu, die bei der vorbehaltenen Beliebigkeit der Leistungsänderungsklausel nichtberücksichtigt wird.

07.02.2006 | News

Unwirksame Klauseln in Mobilfunkverträgen

<b>Die 12. Zivilkammer des Landgerichts München hat am 26.01.2006 ein interessantes Urteil für Handybenutzer mit Prepaid-Tarifen verkündet. So untersagte das Gericht auf die Klage einer Verbraucherzentrale hin einem Mobilfunknetzbetreiber im Zusammenhang mit so genannten Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen einige in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffene Regelungen gegenüber Verbrauchern zu verwenden oder sich auf diese zu berufen. (LG München I, Urteil vom 26.01.2006, Az. 12 O 16098/05)</b>Insbesondere die Klausel ist betroffen, nach der ein Guthaben, dessen Übertragung auf das Guthabenkonto mehr als 365 Tage zurückliegt, verfällt, wenn es nicht durch eine weitere Aufladung, die binnen eines Monats nach Ablauf der 365 Tage erfolgen muss, wieder nutzbar gemacht wird.Die Einwendungen des Netzbetreibers ließ das Gericht nicht gelten. Dieser trug insoweit vor, dass ihm durch die Aufrechterhaltung von Verträgen inaktiver Kunden erhebliche Kosten wegen der Verwaltung der Guthaben entstehe. Zudem müssten die Guthaben registriert und auf Verlangen bis zum Ablauf der Verjährung ausbezahlt werden. Der Aufwand sei unzumutbar. Zudem sei oftmals unklar, wer überhaupt Einzahler des Gutachtens sei, da gerade Prepaid-Handys oftmals nicht vom Erwerber, sondern von Dritten genutzt würden.Dem Gericht zufolge jedoch, habe der Kunde mit der Einzahlung des Gutachtens eine Vorleistung erbracht. Die Verwaltung der Guthaben sei ein rein buchhalterischer Vorgang, der Verwaltungsaufwand sei dafür nicht unzumutbar hoch. Im Übrigen sei klar, dass das Guthaben an den Inhaber des Handys zurückzuzahlen sei. Da es auch möglich sei, dass größere Guthaben über 100,- Euro verfallen, liege eine unangemessene Benachteiligung des Kunden vor. Die Klausel sei daher unwirksam und dürfe nicht mehr verwendet werden.Weiterhin untersagte es die Verwendung oder Berufung auf eine Klausel, nach der mit Beendigung des Vertrages ein etwaiges Restguthaben auf dem Guthabenkonto verfällt. Die Klausel war zwar mit der Einschränkung versehen, dass der Verfall nicht eintritt, wenn der Netzbetreiber den Vertrag aus nicht vom Kunden zu vertretenden Gründen kündigt oder wenn der Kunde den Vertrag aus vom Netzbetreiber zu vertretenen Gründen kündigt, trotzdem darf sie nicht mehr benutzt werden.Hierzu stellte das Gericht fest, dass die Klausel die Kündigung des Vertrages unnötig erschwere, wenn noch ein erhebliches Guthaben vorhanden ist. Auch dies sei eine unangemessene Benachteiligung.Schließlich darf das Mobilfunkunternehmen auch die Klausel, nach der für eine Sperre ein Entgelt gemäß der jeweils aktuellen Preisliste erhoben wird, nicht mehr verwenden oder sich darauf berufen.Da nach dem Bedingungswerk des Dienstleisters eine Sperre auch in Fällen vorgesehen ist, in denen der Kunde seinen Pflichten aus dem Vertrag nicht nachkommt, könne die Klausel bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung als pauschalierter Schadensersatzanspruch gewertet werden. Diese Regelung sei nach der einschlägigen Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches jedoch unwirksam.Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurden Ordnungsgeld oder Ordnungshaft angedroht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az.: 12 O 16098/05).Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 8/2006<br><div class="zitat"><p align="center"><b>Allgemeine Hinweise:</b>

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