Impressum: Banale Fehler bei Angabe des Impressums sind (wohl) sämtlich abmahnbar
Die Rechtsprechung zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein unvollständiges Impressum abgemahnt werden kann, ist bisher nicht immer leicht nachzuvollziehen. Mal berechtigt bereits ein abgekürzter Vorname zu einer Abmahnung. Dann wiederum soll dies eine bloße Bagatelle darstellen. In Zukunft wird die Rechtsprechung einheitlicher ausfallen: Fehler bei Impressumsangaben werden vermutlich generell abmahnbar sein.