OLG Naumburg: DSGVO-Verstoß ist abmahnbar, wenn ...
Das umstrittenste Thema rund um die seit Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfte nach wie vor die Frage sein, ob DSGVO-Verstöße auch wettbewerbsrechtlich verfolgbar sind. Diese Frage ist sowohl in der juristischen Literatur, als auch in der Rechtsprechung immer noch höchst umstritten. Das OLG Naumburg hat sich in zwei aktuellen Verfahren zu diesem Thema positioniert und entschieden, dass es für die Frage nach der Abmahnbarkeit eines datenschutzrechtlichen Verstoßes immer entscheidend darauf ankommt, ob die verletze Vorschrift als Marktregelung anzusehen ist.