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Artikel zum Thema „Markenware, Ohne, Verpackung“

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Kommt drauf an: Die Geschäftsführerhaftung im Markenrecht

Für Markenrechtsverletzungen haftet ein Geschäftsführer nicht automatisch persönlich. Nach aktueller Rechtsprechung reicht bloße Kenntnis einer Verletzung nicht mehr aus. Eine persönliche Haftung besteht nur, wenn der Geschäftsführer aktiv an der Verletzung mitwirkt oder wenn er sie aufgrund einer besonderen Pflichtstellung („Garantenstellung“) hätte verhindern müssen.

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Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung – was nun?

Haben Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten ? Dann sollten Sie Ihre möglichen Handlungsalternativen durchspielen. Nur wenn tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt, mag die Abgabe einer Unterlassungserklärung oder alternativ eine gerichtliche Entscheidung im Ergebnis ein gangbarer Weg für den Abgemahnten sein. Handelt es sich aber um eine unberechtigte Abmahnung, weil ein Markenverstoß gar nicht nachweisbar ist, sollte sich der Abgemahnte gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen.

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