Bitte Abstand halten: Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht
Bei der Anmeldung einer Marke prüft das zuständige Markenamt vor der Eintragung automatisch, ob absolute Schutzhindernisse vorliegen. Das Markenamt prüft jedoch nicht, ob so genannte relative Schutzhindernisse in Form von vorrangigen (Marken-)Rechten Dritter bestehen. Hier kommt die Verwechslungsgefahr ins Spiel - denn ist die neue Marke einer älteren auch nur zu ähnlich, liegt eine Markenverletzung vor. Und das kann für den frischgebackenen Markeninhaber unangenehm werden....