Wir schützen Marken!

Sie haben festgestellt, dass Ihr geschütztes Markenzeichen unberechtigterweise genutzt wird?

Markenboutique

Dies sollten Sie nicht hinnehmen! Sie haben viel Zeit und Geld in den Aufbau Ihres Markenzeichens gesteckt.

Unsere Empfehlung:

  • Dokumentieren Sie den festgestellten Markenverstoß
  • Vermeiden Sie die direkte Kontaktaufnahme zum Verletzer
  • Zeitnahe Beratung durch einen Rechtsanwalt wegen laufender Fristen

Der Service der Markenboutique:

  • Unverbindliches Orientierungsgespräch
  • Umfassende Aufklärung über Chance und Risiko einer Abmahnung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Wir beraten Sie wie Sie erfolgreich Ihr Recht durchsetzen können.

Melden Sie sich bei uns:
Telefon: +49(0)89 / 130 1433 - 0
oder per E-Mail: f.barth@it-recht-kanzlei.de

Interessante News zum Thema:

EuGH stutzt Red Bull die Flügel: Kein Unterlassungsanspruch gegen Getränkeabfüller

News vom 20.12.2011, 08:56 Uhr

Die Dienstleistung des reinen Abfüllens von Getränkedosen, die mit einem als Marke geschützten Zeichen versehen sind, ist keine Benutzung dieses Zeichens, die verboten werden kann. Der Dienstleistende, der lediglich im Auftrag und nach den Anweisungen eines Dritten das Abfüllen besorgt, schafft nur die technischen Voraussetzungen für eine Benutzung des einer geschützten Marke ähnlichen Zeichens durch diesen Dritten. » Weiterlesen

Wer wirbt – der stirbt (vielleicht): Zur Haftung von Werbeagenturen bei Markenverstößen

News vom 13.10.2011, 09:08 Uhr

Wenn ein durch eine Werbeagentur erstelltes Logo Markenrechte verletzt, so ist die Agentur nicht zwingend zu Schadensersatz gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, wie das KG Berlin entschieden hat (Beschluss vom 04.02.2011, Az. 19 U 109/10). Dies sei nur immer dann der Fall, wenn die Erstellung eines Logos frei von Markenrechten Dritter geschuldet war oder eine Aufklärungspflicht bestanden hätte. » Weiterlesen

Es kann nur einen geben: Privater TÜV verletzt Markenrechte von TÜV SÜD

News vom 11.10.2011, 13:56 Uhr

Der BGH hat entschieden (Urteil vom 17.08.2011, Az. I ZR 108/09), dass die Bezeichnungen “Privater TÜV”, “Erster privater TÜV” sowie das Anbieten von “TÜV-Dienstleistungen” die Markenrechte des TÜV Süd verletzen. » Weiterlesen

Felix Barth

Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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Als „Boutiquen“ werden Rechtsanwaltskanzleien bezeichnet, die sich auf wenige Rechtsgebiete spezialisiert haben und daher besonders qualifizierte Beratung in diesen Bereichen bieten können.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt der IT Recht Kanzlei ist das Markenrecht. In unserer „Marken(rechts)Boutique“ beraten Sie spezialisierte Anwälte bei allen Fragen rund ums Markenrecht.

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