Wir verteidigen Sie!

Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Markenboutique

Der Markeninhaber fordert Sie zur Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung, zur Auskunftserteilung und Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten auf?

Unsere Empfehlung:

1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst!

  • Hohes Kostenrisiko bei Nichtreaktion wegen hohen Unterlassungsstreitwerten
  • Entstehung zusätzlicher Gerichts- und Anwaltskosten

2. Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab!

  • Die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärungen steht meist einem Schuldanerkenntnis gleich
  • Ein Unterlassungsvertrag bindet Sie 30 Jahre lang
  • Vertragsstrafengefahr über einen langen Zeitraum

3. Holen Sie trotz der kurz gesetzten Fristen anwaltlichen Rat ein!

  • Prüfung der Berechtigung der Abmahnung
  • Modifizierung der Unterlassungserklärung
  • Prüfung der geltend gemachten Kosten

Der Service der Markenboutique:

  • Unverbindliches Orientierungsgespräch
  • Kostentransparenz
  • Faire Konditionen

Melden Sie sich bei uns:
Telefon: +49(0)89 / 130 1433 - 0
oder per E-Mail: f.barth@it-recht-kanzlei.de

Interessante News zum Thema:

Thank You for Smoking – Widersprüchliche Rechtssprechung zur Frage der wettbewerbswidrigen Behinderung im Markenrecht

News vom 05.12.2012, 11:05 Uhr

Das Landgericht Düsseldorf befasste sich in seinem Urteil vom 08.08.2012 (Az.: 2a O 122/12) unter anderem mit der Frage, wann eine wettbewerbswidrige Behinderung durch die Anmeldung und Eintragung einer Marke anzunehmen sei. Dabei kamen die Richter des Landgericht Düsseldorf zu dem Schluss, dass eine solche nur dann vorliegt, wenn besondere, meist subjektive Umstände dargelegt werden könnten. Dagegen ist nach Ansicht sowohl des Landgericht (Az.: 9 O 1236/12 (172)) als auch des Oberlandesgericht Braunschweig (Az.: 2 U 1 117/12) die Bösgläubigkeit des Anmelders einer Gemeinschaftsmarke umfassend zu beurteilen, wobei alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen sind. » Weiterlesen

Patent zum Gelddrucken in Gefahr? BGH schränkt Erstattungsanspruch von Patentanwaltskosten im Markenrecht ein

News vom 11.06.2012, 09:04 Uhr

Grundsätzlich gilt: Wer zu Unrecht die Marke eines anderen benutzt und deswegen abgemahnt wird, muss der Gegenseite die durch die Abmahnung entstandenen Kosten erstatten. „Aber nur die wirklich erforderlichen Kosten“, hat der BGH jetzt klargestellt (Urteil vom 10.5.2012, Az.: I ZR 70/11, „Kosten des Patentanwalts IV). Dass neben einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im Markenrecht ein Patentanwalt eingeschaltet wird, halten die Richter dabei nicht zwangsläufig für notwendig. Hier komme es auf den Einzelfall an. » Weiterlesen

Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung – was nun?

News vom 04.08.2011, 09:55 Uhr

Haben Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten ? Dann sollten Sie Ihre möglichen Handlungsalternativen durchspielen. Nur wenn tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt, mag die Abgabe einer Unterlassungserklärung oder alternativ eine gerichtliche Entscheidung im Ergebnis ein gangbarer Weg für den Abgemahnten sein. Handelt es sich aber um eine unberechtigte Abmahnung, weil ein Markenverstoß gar nicht nachweisbar ist, sollte sich der Abgemahnte gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen. » Weiterlesen

Felix Barth

Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60

f.barth@it-recht-kanzlei.de

Felix Barth

Markenboutique

Als „Boutiquen“ werden Rechtsanwaltskanzleien bezeichnet, die sich auf wenige Rechtsgebiete spezialisiert haben und daher besonders qualifizierte Beratung in diesen Bereichen bieten können.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt der IT Recht Kanzlei ist das Markenrecht. In unserer „Marken(rechts)Boutique“ beraten Sie spezialisierte Anwälte bei allen Fragen rund ums Markenrecht.

Unser Service:

Unsere Markenrechtshotline:
Telefon: +49(0)89 / 130 1433 - 0
oder per E-Mail: f.barth@it-recht-kanzlei.de

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de