Wir verteidigen Sie!

Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Markenboutique

Der Markeninhaber fordert Sie zur Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung, zur Auskunftserteilung und Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten auf?

Unsere Empfehlung:

1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst!

  • Hohes Kostenrisiko bei Nichtreaktion wegen hohen Unterlassungsstreitwerten
  • Entstehung zusätzlicher Gerichts- und Anwaltskosten

2. Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab!

  • Die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärungen steht meist einem Schuldanerkenntnis gleich
  • Ein Unterlassungsvertrag bindet Sie 30 Jahre lang
  • Vertragsstrafengefahr über einen langen Zeitraum

3. Holen Sie trotz der kurz gesetzten Fristen anwaltlichen Rat ein!

  • Prüfung der Berechtigung der Abmahnung
  • Modifizierung der Unterlassungserklärung
  • Prüfung der geltend gemachten Kosten

Der Service der Markenboutique:

  • Unverbindliches Orientierungsgespräch
  • Kostentransparenz
  • Faire Konditionen

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Interessante News zum Thema:

Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung – was nun?

News vom 04.08.2011, 09:55 Uhr

Haben Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten ? Dann sollten Sie Ihre möglichen Handlungsalternativen durchspielen. Nur wenn tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt, mag die Abgabe einer Unterlassungserklärung oder alternativ eine gerichtliche Entscheidung im Ergebnis ein gangbarer Weg für den Abgemahnten sein. Handelt es sich aber um eine unberechtigte Abmahnung, weil ein Markenverstoß gar nicht nachweisbar ist, sollte sich der Abgemahnte gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen.  » Weiterlesen

Doppelt gemoppelt hält besser? Der BGH zur Kostentragungspflicht bei gleichzeitiger Abmahnung durch Anwalt und Patentanwalt

News vom 26.07.2011, 15:46 Uhr

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 24.02.2011, Az. I ZR 181/09) hat entschieden, dass der rechtmäßig Abgemahnte nur dann die Kosten für einen Patentanwalt übernehmen muss, der die Abmahnung zusätzlich zu einem Rechtsanwalt unterzeichnet hat, wenn dies auch wirklich erforderlich war. » Weiterlesen

Vorsicht: Gegenwehr – zur Kostenerstattung bei unberechtigter Schutzrechtsabmahnung

News vom 07.03.2011, 11:02 Uhr

„Wer anlässlich eines Umzugs in eine andere Wohnung eine Vielzahl verschiedener Gegenstände zum Verkauf anbietet, handelt nicht bereits deswegen im geschäftlichen Verkehr, weil jeder auf sein Angebot zurückgreifen kann.“ Das OLG München (Beschluss vom 8.1.2008 – 29 W 2738/07) entschied, dass eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung in einem solchen Fall unrechtmäßig ist. Die Folge: Der zu Unrecht Abgemahnte kann Ersatz seiner zur Gegenwehr erforderlich gewordenen Rechtsanwaltskosten verlangen. » Weiterlesen

Felix Barth

Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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Als „Boutiquen“ werden Rechtsanwaltskanzleien bezeichnet, die sich auf wenige Rechtsgebiete spezialisiert haben und daher besonders qualifizierte Beratung in diesen Bereichen bieten können.
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