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Verena Eckert Mittwoch, 18. Februar 2009

Wichtig für Lizenzgebühren und Schadenersatz: Die MFM-Honorartabelle 2009

veröffentlicht von Rechtsanwältin Verena Eckert

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Das Kürzel „MFM“ begleitet jeden, der mit Honoraren im Foto-Bereich zu tun hat. Denn jedes Jahr stellt die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing die aktuell üblichen Honorare zusammen. Diese sind für Fotografen gleich doppelt interessant – nämlich einerseits bei der rechtmäßigen und andererseits bei der unrechtmäßigen Nutzung Ihrer Fotografien.

Vor wenigen Tagen sind die aktuellen „Bildhonorare“ der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing erschienen. Die MFM ist eine Arbeitsgemeinschaft des Bundesverbandes der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. (BVPA) und hat es sich zur Hauptaufgabe gemacht, die marktüblichen Bildhonorare zu erfassen und jährlich eine entsprechende Tabelle zu veröffentlichen.

Diese Bildhonorartabelle gibt denjenigen, die sich für Nutzungsrechte an Bildern interessieren, einen Überblick, was marktüblich für die einzelnen Nutzungsarten und Zeiträume gezahlt wird. Gleichzeitig können sich Fotografen und Bildanbieter einer Referenz für ihre Preise bedienen. Es ist somit für beide Seiten eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für Bildhonorare.
Aber auch im Bereich der unberechtigten Nutzung von Fotografien werden die Honorartabellen häufig herangezogen. Denn hier kann der Fotograf im Wege der sog. Lizenzanalogie mindestens den Betrag als Schadenersatz fordern, der einer angemessenen Lizenzgebühr entspricht. Es wird also gefragt, wie viel der unberechtigte Nutzer der Fotografie hätte zahlen müssen, wenn er von Anfang an eine Lizenz eingeholt hätte. Hier werden von den Gerichten häufig – wenn auch nicht immer – die MFM-Tabellen herangezogen.

Weitere Informationen und die Bezugsquellen für die MFM-Bildhonorartabelle finden sich unter http://www.mittelstandsgemeinschaft-foto-marketing.de/ oder direkt bei www.bvpa.org


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