Anforderungen an den Einsatz von nährwertbezogenen Angaben nach der HCVO
Nährwertbezogene Angaben heben werbewirksam bestimmte ernährungsphysiologische Eigenschaften eines Produkts hervor und sind so geeignet, eine besondere substanzliche Werthaltigkeit zu suggerieren. Wie auch gesundheitsbezogene Angaben bergen sie allerdings die latente Gefahr von Täuschungen und Übertreibungen und können so zugunsten des Verwenders die Kaufentscheidungen von Verbrauchern über Gebühr beeinflussen. Aus diesem Grunde unterliegt ihre Zulässigkeit den strengen Voraussetzungen der Health-Claims-Verordnung (HCVO). Welche allgemeinen und besonderen Bestimmungen es für den rechtmäßigen Einsatz von nährwertbezogenen Angaben zu beachten gilt, soll im folgenden Beitrag dargestellt werden.