Werbung mit „tierversuchsfrei“ bei Kosmetik: Rechtlich heikel!
Tierversuche für Kosmetik sind in der EU grundsätzlich verboten. Die Werbung mit „tierversuchsfrei” birgt dennoch erhebliche rechtliche Risiken.
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Tierversuche für Kosmetik sind in der EU grundsätzlich verboten. Die Werbung mit „tierversuchsfrei” birgt dennoch erhebliche rechtliche Risiken.
7 min 1Vorsicht vor dem Werbeslogan "bekömmlich" - dieser wird in der Lebensmittelwerbung immer wieder abgemahnt. Außerdem: Bilderklau, die Marken von Skoda und eine scheinbar unberechtigte Domain-Nutzung.
10 minEine Markennutzung kann dann wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden, wenn eine Herkunftstäuschung vorliegt. Außerdem: Unberechtigte Datenweitergabe, fehlerhafte Inhaltsstoffe bei Kosmetikaverkauf und die BMW-Marke M2.
11 minBestimmte Stoffe wie „Lilial“ (Butylphenyl Methylpropional) gelten als gesundheitsschädlich und sind verboten. Dennoch tauchen sie teils noch in Kosmetika auf - Händler riskieren bei deren Vertrieb Abmahnungen.
3 minDer Verkauf von Kosmetikprodukten unterliegt strengen Anforderungen. Ergänzt durch die Kosmetik-Werbeverordnung und das allgemeine Wettbewerbsrecht, haben Händler im Fernabsatz mit Kosmetikprodukten besondere Voraussetzungen zu beachten.
60 min 2Desinfektionsmittel sind ein begehrtes Gut. Nachdem klassische Lieferquellen schnell versiegt sind, die Nachfrage aber nach wie vor sehr hoch ist, versuchen sich viele Händler, die bisher mit dem Verkauf von Desinfektionsmitteln gar nichts zu tun hatten.
16 min 1Ätherische-Öle und Produkte in denen solche Öle enthalten sind, erfreuen sich wachsender Beliebtheit.Händler fragen sich jedoch im Dickicht der EU-Verordnungen, mit welchen Informationen sie ihre Produkte bzw. Online-Angebot versehen müssen.
9 min 15Die „verantwortliche Person“ ist die zentrale rechtliche Schlüsselrolle im europäischen Kosmetikrecht. Sie stellt sicher, dass kosmetische Produkte sicher sind, korrekt gekennzeichnet werden und sämtliche gesetzlichen Anforderungen vor dem Inverkehrbringen erfüllt sind.
8 min 1Bevor Händler kosmetische Mittel auf dem Markt bereitstellen, müssen sie bestimmte Prüf- und Sorgfaltspflichten einhalten. Welche Vorgaben die EU-Kosmetikverordnung konkret vorsieht, zeigt dieser Überblick.
11 minPheromon-Parfums werden oft mit spektakulären Verführungsversprechen beworben. Wer mit garantierter Anziehungskraft, Luststeigerung oder unwiderstehlicher Wirkung wirbt, bewegt sich rechtlich jedoch schnell auf dünnem Eis.
7 min 1Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.
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