Frage des Tages: Ausschluss des Widerrufsrechts für Parfüms?
Nach geltendem Recht kann das Verbraucherwiderrufsrecht für solche Produkte ausgeschlossen werden, die zum Schutz der Gesundheit oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und die vom Verbraucher entsiegelt wurden. Zwar wird dieser Ausschlussgrund vom Handel gern für sämtliche Drogerie- und Kosmetikartikel angewendet. In rechtlicher Hinsicht besteht für einzelne Produktkategorien aber durchaus Streitpotenzial. Der heutige Beitrag geht der kniffligen Frage nach, ob ein Ausschluss des Widerrufsrechts aus Hygienegründen auch für Parfüms gerechtfertigt ist.