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Keine Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum genannt / Falsche Belehrung über den Widerrufsfristbeginn / Fehlende vertragliche Regelungen hinsichtlich Rücksendekosten im Falle der Geltendmachung des Widerrufs / fehlende Grundpreisangaben: Alles wettbewerbswidrig, so das LG Bochum. Festgesetzter Streitwert = 15.000 €.
Beitrag von Heinrich
30.09.2009, 14:13 Uhr
Kapiert! Danke!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Wir haben den Text fett markiert, auf den es ankommt. Bitte beachten Sie auch die Verlinkung.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Zahlung oder eine... » Weiterlesen
LG Bochum: 4 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 15.000 Euro Streitwert von 23.09.2009
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