Leserkommentar zum Artikel LG Bochum: 4 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 15.000 Euro Streitwert

Keine Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum genannt / Falsche Belehrung über den Widerrufsfristbeginn / Fehlende vertragliche Regelungen hinsichtlich Rücksendekosten im Falle der Geltendmachung des Widerrufs / fehlende Grundpreisangaben: Alles wettbewerbswidrig, so das LG Bochum. Festgesetzter Streitwert = 15.000 €.

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Beitrag von IT-Recht Kanzlei
30.09.2009, 11:24 Uhr

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Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

  • ahhh! von Heinrich, 30.09.2009, 14:13 Uhr

    Kapiert! Danke!

  • sehr seltsam von Heinrich, 30.09.2009, 08:38 Uhr

    Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Zahlung oder eine... » Weiterlesen

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