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Keine Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum genannt / Falsche Belehrung über den Widerrufsfristbeginn / Fehlende vertragliche Regelungen hinsichtlich Rücksendekosten im Falle der Geltendmachung des Widerrufs / fehlende Grundpreisangaben: Alles wettbewerbswidrig, so das LG Bochum. Festgesetzter Streitwert = 15.000 €.
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
30.09.2009, 11:24 Uhr
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Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Kapiert! Danke!
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LG Bochum: 4 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 15.000 Euro Streitwert von 23.09.2009
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