Leserkommentar zum Artikel LG Bochum: 4 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 15.000 Euro Streitwert

Keine Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum genannt / Falsche Belehrung über den Widerrufsfristbeginn / Fehlende vertragliche Regelungen hinsichtlich Rücksendekosten im Falle der Geltendmachung des Widerrufs / fehlende Grundpreisangaben: Alles wettbewerbswidrig, so das LG Bochum. Festgesetzter Streitwert = 15.000 €.

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sehr seltsam

Beitrag von Heinrich
30.09.2009, 08:38 Uhr

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Zahlung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben...

Wo ist der Unterschied zu:
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. ?

Was ist daran falsch? Der untere Text wird doch von Ihnen empfohlen!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

  • ahhh! von Heinrich, 30.09.2009, 14:13 Uhr

    Kapiert! Danke!

  • Hinweis von IT-Recht Kanzlei, 30.09.2009, 11:24 Uhr

    Wir haben den Text fett markiert, auf den es ankommt. Bitte beachten Sie auch die Verlinkung.

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