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Leserkommentar zum Artikel

Im Onlineshop bestellte Ware ist nicht lieferbar: Welche Möglichkeiten hat der Händler?

Wenn sich nach der Bestellung eines Kunden im Onlineshop herausstellt, dass die bestellte Ware nicht oder nicht in ausreichender Menge vom Händler lieferbar ist, befindet sich der Händler nicht nur in einer persönlich unangenehmen Situation, sondern sieht sich auch mit der Frage konfrontiert, welche rechtlichen Möglichkeiten ihm jetzt gegenüber seinem Kunden zur Verfügung stehen. Bei der Abwägung seiner nächsten Schritte, sollte er sich insbesondere eventueller Schadensersatzansprüche bewusst sein.

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Schadensersatz bei nicht gelieferte Ware

Beitrag von Stork
11.04.2017, 11:14 Uhr

Hallo Frau Baur, mich würde mein Fall Rechtlich interessieren. Ich habe Gewerblich bei einem großen Händler online eine Ware gekauft, die Auf Lager war. Grund dort zu kaufen war ein besonderes Angebot für 999 Euro, der mein Kunde kaufen wollte. Der Händler hat mir die Ware versendet, aber nicht vollständige Lieferadresse angegeben hat. Aus diesem Grund die Ware auf Ihr Lager zurückgekommen.

Jetzt der Verkäufer schreibt: bitte teilen Sie uns zur Rückerstattung des Betrages IBAN und BIC mit. Die Ware ist online nicht mehr aktuell und deshalb auch nicht verfügbar. Es ist aus logistischen Gründen nicht möglich eine Sendung umzudeklarieren. Es ist nur die Rückerstattung möglich.

Diese Ware ist für 1671€ bei einem anderen Händler online sofort verfügbar. Die Frage ist also, ob ich bei dem Händler 672 € Schadensersatz fordern kann, um mir dann eine gleiche Ware von einem anderen Händler für den „gleichen Preis“ kaufen zu können? Welche Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden? Und vor allem, ab wann kann man diese Forderungen stellen?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

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