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Sobald personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeitet, genutzt oder erhoben werden muss eine Webseite eine Datenschutzerklärung enthalten, wenn die Datennutzung nicht nur rein privater oder familiärer Natur ist. Im Folgenden informieren wir Sie über die rechtlichen Grundlagen und stellen Ihnen das Muster einer Datenschutzerklärung vor.
Beitrag von Herbert Huber, Wasserburg am Inn
29.09.2009, 18:44 Uhr
Danke für diese Muster-Datenschutzerklärung, auch wenn – wie Sie betonen – ein Abmahnrisiko nicht völlig auszuschließen ist.
Allerdings lese ich nirgends, dass ich den Text, abgestimmt auf meinen Webauftritt, verwenden darf. Ich nehme an, Sie haben es aber so gemeint. Bitte teilen Sie den Nutzern Ihrer Website noch explizit mit, dass der Text verwendet werden darf, damit wenigstens dieses Abmahnrisiko ausgeschlossen werden kann.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Interessiert sich eigentlich irgendein Mensch dafür, ob man das was man erklärt in der Datenschutzerklärung auch in der Praxis umsetzt? Ich meine wie lächerlich ist es denn, wenn alle Händler die Muster-Datenschutzerklärung in Ihren Online-Auftritt einbinden um nicht abmahngefährdet zu sein und... » Weiterlesen
Die Datenschutzerklärung: so machen Sie es richtig! von 23.09.2009
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