Gewährleistungsausschluss: In Privatverkauf-AGB wirksam zu regeln?
Privatverkäufer haben anscheinend oft die Vorstellung, sie seien berechtigt, die Gewährleistungs- ansprüche ihrer Käufer vollständig auszuschließen. Nur so lässt sich erklären, dass bei eBay Angebote mit den folgenden oder ähnlichen Zusatzregelungen versehen werden: „ Keine Garantie “ oder „ Dies ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung, Rücknahme oder Umtausch möglich .“
Verkauf einer Handtasche
Beitrag von Marc
13.03.2017, 15:11 Uhr
Ich habe über E**y Kleinanzeigen eine Designer-Handtasche für 1250€ verkauft. Die Tasche wurde von der sehr netten Dame in Begleitung ihres Mannes/Freundes bei mir Zuhause abgeholt. Ich hatte ebenfalls meinen Freund dabei. Die Dame hat sich die Tasche genau angesehen, sie anprobiert und sich dann für die Tasche entschieden. Sie erwähnte ebenfalls, dass sie mit der Tasche nun nach Hause fährt und sie direkt bei dem schönen Wetter ausführt. Ich habe sie nicht bedrängt, sie hat sich ganz freiwillig für den Kauf entschieden.
Nun habe ich vorhin eine Nachricht von der Dame bekommen, in der sie die Rücknahme der Tasche einfordert, da wohl eine Naht am Reißverschluss schief sei. Ich weiß, dass diese Tasche original ist, habe sie inklusive Rechnung und Staubbeutel verkauft. Ich weiß, dass dies nicht sein kann. Ich habe sie um ein Bild gebeten, nun kam diese Antwort:" Hallo Nina, hier kommt mein Vorschlag. Ich benutze die Tasche morgen einmal. Wenn man die Tasche anders packt, fällt es vielleicht nicht so doll auf. Mein Ziel ist es auf jeden Fall, sie zu behalten, das war vorhin etwas zu voreilig von mir. Auf deinem eigenen Foto sieht man das sogar auch, der Verschluss ist irgendwie schief. Oder ist es bei deiner aktuellen auch? Ich bin im MOment Geburtstag feiern und komme erst spät nach Hause. Ich sag dir morgen Bescheid, wie es gelaufen ist, ok? Geh aber von dem Besten aus, ich habe ja so schnell keine Gelegenheit an eine Neue zu kommen. Lieben Gruß"
Also die Dame möchte die Tasche erst tragen und dann soll ich sie zurücknehmen? Soll ich darauf antworten? Wenn ja, was?
Ich habe in der Anzeige den bekannten Haftungsausschluss vergessen, habe aber gelesen, dass es wohl nicht schlimm ist, da ich ja wirklich eine Privatperson bin?!
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