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Wird eine Werbemitteilung so gestaltet, dass der Adressat durch das Betätigen eines Textfeldes mit der Bezeichnung “Dankeschön auspacken” eine Mitgliedschaft in einem Email-Club abschließt, die sich nach dreimonatiger kostenloser Dauer bei fehlender Kündigung automatisch um zwölf kostenpflichtige Monate verlängert, so handelt es sich nach Ansicht des OLG Koblenz um eine irreführende Werbung i.S.d. §§ 3, 5 UWG.
Beitrag von Th. B
22.09.2009, 23:39 Uhr
...und ist über ein solches Dankeschön ein solcher " Vertrag" zustande gekommen ,ist er durch (Urteil vom 18.03.2009, Az. 4 U 1173/08)anfechtbar bzw. nichtig?
mfg Th.B
„Dankeschön auspacken“ - ein Fall irreführender Blickfangwerbung von 15.09.2009
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