Kennzeichnungspflicht für Textilerzeugnisse: „Lycra“, „Microfaser“ und Co. sind keine zulässigen Angaben der Faserzusammensetzung
Bereits seit 2011 regelt die EU-Textilkennzeichnungsverordnung die Kennzeichnungspflicht für Textilerzeugnisse für Hersteller und Händler gleichermaßen (dazu dieser ausführliche Beitrag der IT-Recht Kanzlei). Ein Verstoß gegen die Verordnung kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden, stellt aber vor allem auch ein wettbewerbswidriges und damit abmahnfähiges Verhalten dar.
Bettwäsche
Beitrag von M. Matte
01.03.2017, 17:42 Uhr
Welche Kennzeichnungspflicht besteht bei Bettwäsche? Woher weiß ich die Faserzusammensetzung, wenn auf der Verpackung keine weiteren Angaben gemacht werden? Auf manchen Verpackungen unserer zum Verkauf angebotenen Bettwäschen fehlt die EAN. Wie muss ich damit umgehen? Muss man auch eine Waschempfehlung geben?
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