Rechtssicherer Online-Verkauf von Waren an Verbraucher im EU-Ausland praktisch unmöglich
Der grenzüberschreitende Warenverkehr hat eine Vielzahl von Vorteilen für Unternehmer und Verbraucher – gerade innerhalb der EU. Allerdings können rechtliche Schwierigkeiten auftreten, insbesondere wenn es um die Frage des auf die Kaufverträge anwendbaren Rechts geht. Zwar können Unternehmer grundsätzlich per AGB-Klausel das Recht bestimmen, nach dem sich der Vertrag mit dem Verbraucher richten soll. Jedoch werden solche AGB-Klauseln von der Rechtsprechung der deutschen Gerichte nicht immer als wirksam angesehen. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die Thematik in einem umfassenden Beitrag.
Online-Verkauf im Ausland
Beitrag von Karl T.
20.02.2017, 10:57 Uhr
Vor einigen Monaten kam mein Geschäftspartner auf die Idee, mit unserem Internetgeschäft mit Computerartikeln auf schwedischem Markt zu expandieren. Die Analyse ergab, dass die finanzielle Belastung und der Arbeitsvolumen, die mit einem solchen Unterfangen verbunden sind, der Realisierung unserer Idee im Weg stehen. Wir wandten sich an die Fa. Nowe Kolory und nach der Beratung stellte es sich heraus, dass sie die meiste Arbeit, die mit der Expansion verbunden ist, übernehmen. Wir haben uns auf ihren Abonnement entschieden und heute betreiben wir erfolgreich unsere Tätigkeit auch im Ausland.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen
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Nicht mehr aktuell von F. Walther, 09.02.2024, 00:54 Uhr
Leider ist dieser Artikel seit 2013 nicht mehr aktualisiert worden. Mit der EU-Verbraucherrichtlinie (VRRL) und einigen anderen Änderungen wurden die Regelungen mittlerweile viel stärker harmonisiert, was den Verkauf erheblich vereinfacht. Liebe IT-Kanzlei, hier wäre mal ein Update fällig!
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Internetmarkt von Dominic, 09.05.2017, 13:08 Uhr
Ich habe Erfahrung im herkömmlichen Auslandshandel, aber der Internetmarkt war für mich neu. Deswegen wandte ich mich bei der Einführung meines Projektes gleich an Fachleute. Auf Empfehlung wählte ich Nowe Kolory und ich bereue es nicht. Sie haben mir beim Einschließen eines neuen Marktes geholfen... » Weiterlesen
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D. von Maier-Schaze, 03.09.2016, 11:26 Uhr
Sehr geehrter Herr Huber, ich bin längst darüber enttäuscht, wie viele Hürden die EU den kleinen Händlern macht. Einige Zusammenhänge, die Sie beschrieben haben, kannte ich jedoch nicht. Gratulation! Vor etwa 1.5 Jahren habe ich als Geschäftsführer einer Elektronikfirma in Deutschland den... » Weiterlesen
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