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Leserkommentar zum Artikel

Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren - Teil 2 der Serie zum neuen Widerrufsrecht

Ein häufiges Problem in der Praxis ist das kommentarlose Zurücksenden von Waren an den Händler. Nach dem alten gesetzlichen Widerrufsrecht stand Verbrauchern bei Fernabsatzgeschäften ein Rückgaberecht zu. Mit den Änderungen bei den Widerrufsvorschriften ist das Rückgaberecht allerdings abgeschafft worden. Dies haben jedoch nicht alle Verbraucher mitbekommen. Daher schicken viele Verbraucher die Waren häufig auch heute noch wie gewohnt einfach kommentarlos an die Unternehmer zurück.

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Amazon - Ersetzt Amazon-Funktion "Artikel zurücksenden" Widerrufserklärung?

Beitrag von SB
02.12.2016, 13:09 Uhr

Hallo,

bei Amazon-Käufen gibt es die Funktion "Artikel zurücksenden". Ist das Auslösen dieses Vorganges bereits hinreichend zur Ausübung des Widerrufsrecht (ist ja eigentlich in der Amazon-Historie dokumentiert u. der Verkäufer erhält eine Info darüber) oder muss dennoch formal der Widerruf erklärt werden?

MfG S.B.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 10 Kommentare vollständig anzeigen

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