Änderungen im Layout von eBay.de: AGB, Widerrufsbelehrung und Impressumsangaben werden nicht mehr direkt angezeigt
Am Freitag, 11.11.2016 wurden bei eBay.de umfassende Änderungen am Layout der Artikelseiten durchgeführt. AGB, Widerrufsbelehrung und Impressumsangaben werden nun standardmäßig nicht mehr direkt auf der Seite angezeigt. Viele Händler sind nun verunsichert.
ebay könnte das ganz einfach lösen...
Beitrag von Robert A. Betongiu
16.11.2016, 15:35 Uhr
... nämlich indem sie so einen brandgefährlichen Unsinn einfach unterlassen.
Einen technischen Vorteil bingt das Ganze nämlich nicht. Bei der neuen Konstruktion werden nicht weniger Daten übertragen sondern mehr. Das ist nämlich einfach ein zusätzliches Javascript, das die sowieso im Quelltext der Seite enthaltebnen Daten dann "aufklappt".Es hilft also nicht, um die Datenmengen zu verringern. Auch stehen die INformationen weiterhin klarschriftlich da drin, nur eben unsichtbar. Wer also meint, das würde vor Adressabgreifern schütze, der irrt. Soi ein Harvester-Programm hält sich erstens nicht an eine robots.txt und zweitens ist dem relativ egal, was vom Quelltext in der Browseransicht angezeigt wird. Solange das im Quelltext steht ist es auch erkennbar.
Mit der Browseransicht kommt dann aber schon das erste Problem. Was passiert, wenn ich (bzw der Verbraucher) meinem Browser gar kein Javascript erlaube? Gut, ebay wird dann nicht richtig funktionieren. Aber das muss es auch nicht.
Es reicht völlig, wenn ich über eine Suchmaschine auf das konkrete Angebot gelange.Schon bin ich auf einem Angebot, das keine für mich erkennbare Anbieterkennzeichnung enthält. Kaufen kann ich dort aber trotzdem.
Nun bin ich ja kein Verbraucher sondern gewerblicher Verkäufer mit eigenem Shop.
Freut mich also. Denn nun habe ich als Mitbewerber zwei Wahlmöglichkeiten. Entweder mahne ich den Verkäufer direkt ab und gehe dabei das Risiko ein, dass insbesondere kleinere Verkäufer die gerichts- und anwaltskostliche Musik, die ihnen ebay da bestellt hat, gar nicht bezahlen kann oder ich verfasse ein nettes Schreiben an ebay, dass ebay diese rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu löschen bzw den Zugang zu ihnen zu sperren hat.
Und mahne dann anschliessend - weil ebay erfahrungsgemäß auf so was nicht reagiert - ebay ab. Ist etwas umständlicher, weil ebay zunächst positive Kenntnis (s. §10 TMG) vom Verstoß haben muss, aber erstens trift das dann den Richtigen, nämlich den, der's verbockt hat und zweitens hat ebay eine Haftungssumme von 12.500 Euro. Reicht also für eine Abmahnung und schätzungsweise die Gerichtskosten des nachfolgenden Verfahren, denn die UE wird ebay ja ebenfalls nicht abgeben. Und ein bisschen was für die erste Zahlung an die Statskasse ist vermutlich auch noch übrig. Danach ist ebay entweder pleite oder Mami aus den USA schiesst Geld zu.
Nein, dass da keine Abmahngefahr besteht sehe ich absolut nicht. Es wird vielleicht keine Abmahungen von ebay-Verkäufern geben. Die machen das ja alle selbst auch falsch. Das hindert aber Off-ebay-Verkäufer nicht daran, den Fehler zu vermeiden und das zu machen. Und selbstverständlich kann sich jeder ebay-Händler an ebay wenden und unter Verweis auf die Kostentragungspflicht ebays die Beseitigung dieses Problems einfordern.
Hinsichtlich der Frage, was "klar und verständlich" ist, erlaube ich mir auf die einschlägige Rechtssprechung zu fehlenden Absätzen in der WRB zu verweisen. IDO ist da ja recht aktiv. Wobei mich wundert, dass die noch nicht auf die Idee gekommen sind, sich mal die mnobile Ansicht anzuschauen. Da ist "keine Absätze" sogar Standard und der von ebay empfohlene und in Ihrem Exkurs erwähnte Eintrag für den Hinweis auf die ODR-Plattform in dem Freitextfeld fehlt dort sogar ganz.
Die Rechtsabteilung ist informiert. Stimmt. Hat mir ebay bereits bestätigt. Nur hat die deutsche Rechtsabteilung da sozusagen gar nichts zu melden. So ein Unfug wird in en USA entschieden, kommt aus den USA und geht zuerst mal wieder in die USA, wo dann entschieden wird, ob das Problem überhaupt relevant ist. Dauert etwa neun bis zwölf Monate, wenn niemand ebay auf die Füße tritt.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen
-
Abmahngefahr - Layout in "Mobiler & App-Ansicht" nur als Blocktext von Allen Smith, 24.11.2016, 16:12 Uhr
Hallo, Sie haben geschrieben, dass Sie mit eBay in Kontakt stehen. Würden Sie dann bitte einmal die Thematik ansprechen, dass in der "Mobilen & App-Ansicht" KEINE Formatierungsmöglichkeiten für die AGBs und die Widerrufsbelehrung zur Verfügung stehen und die Texte nur als unformatierter Blocktext... » Weiterlesen
-
Druckfunktion bei eBay von IT-Recht Kanzlei, 16.11.2016, 14:31 Uhr
Danke für Ihren Kommentar. Nur, die eBay-Druckfunktion gibt es bereits seit längeren nicht mehr. Damit wäre ein entsprechender Hinweis klar veraltet.
-
Herr von Robert P., 16.11.2016, 12:58 Uhr
Scheinbar gibt es bei der Änderung aber noch ein weiteres Problem, welches hier nicht beschrieben wurde. Es gibt die Möglichkeit bei eBay noch folgenden Text einzubinden: Die AGB und Kundeninformationen im Volltext können Sie durch anklicken der rechts über dem Fenster "Allgemeine... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben